BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 1_2020

12 Finanzen & Förderungen D as Klimakabinett der Bundesregierung hat im Sep- tember 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher sind im Januar 2020 zahl- reiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft getreten. Die Änderungen im Überblick: Änderungen für Wohngebäude ab 24. Januar 2020 Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszu- schuss um 12,5 %. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Ef- fizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungs- zuschuss um 12,5 %. Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energeti- sche Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszu- schuss um 10 %. Die förderfähigen Investitionskosten steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Diese bleiben für Einzelmaßnahmen bei 50.000 Euro. Energieeffizient Bauen – Kredit (153) Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %. Der maxima- le Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro. Änderungen für Nichtwohngebäude ab 24. Januar 2020 IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278) Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienz- haus-Standards erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %. Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 15 %. Änderungen für Wohngebäude seit 1. Januar 2020 Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und Energie­ effizient Sanieren – Zuschuss (430) Ab dem 1. Januar 2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundes- amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie dieOptimierung der Heizungs- anlage werden weiterhin von der KfW gefördert. Nicht mehr gefördert werden als Einzelmaßnahme Öl-Brenn- wert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen sowie ergän- zende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und als Heizungs- bzw. Lüftungspaket als Maßnahmenpaket. Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) und Energie­ effizient Sanieren – Zuschuss (430) Ab 1. Januar 2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl bei der Sanierung zum KfW-Effizienz- haus nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berück- sichtigt werden. Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärme­ erzeuger weiterhin berücksichtigt werden. Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167) Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden seit 1. Januar 2020 nicht mehr gefördert. Im Rahmen des Ergänzungskredits 167 werden weiterhin Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen, Wär- mepumpen und Gas-Brennwertheizungen gefördert. Änderungen für Nichtwohngebäude seit 1. Januar 2020 Sanierung und Einzelmaßnahmen IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218), IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219) und KfW- Energieeffizienzprogramm– Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278) Die Kosten für Niedertemperatur-Kessel (auf Basis von Öl oder Gas) und Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträ- gers Öl sind seit 1. Januar 2020 nicht mehr förderfähig. Erfolgt die Wärmeversorgung über einen nicht förderfä- higen Wärmeerzeuger, kann dieser jedoch bei der ener- getischen Berechnung eines KfW-Effizienzgebäudes be- rücksichtigt werden. Neubau IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217), IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220) und KfW- Energieeffizienzprogramm– Energieeffizient Bauen und Sanieren (276) Planen Sie ein KfW-Effizienzgebäude, darf seit 1. Januar 2020 kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl eingesetzt werden. Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen. www.kfw.de KfW: Energieef f i z ient Bauen und Sanieren Wichtige Änderungen ab 2020

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