BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 1_2020
Anzeige Januar 2020 27 W er eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres womöglich das Aus. Die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ („1. BImSchV“) besagt nämlich, dass häusliche Einzelraum- Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur dann weiter betrieben werden dürfen, wenn sie die darin festge- legten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub ein- halten. Ist das nicht der Fall, so der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., muss die Feuerstätte mit einer entsprechendenMinderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues Gerät ausgetauscht – oder aber bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden. Immerhin ist der Ofen dann bereits mehr als ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Der Fachverband rät daher zu einer rechtzeitigen Modernisie- rung, die nicht nur dem Klima hilft, sondern auch die Heiz- kosten senkt. Die letzte Frist hat der Gesetzgeber zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Dann sind alle Geräte betroffen, deren Prüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 erfolg- te. Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die noch strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV. Das Jahr der Zulassung steht jeweils auf dem Typschild; wer unsicher ist, kann auch seinen Schornstein- feger zu Rate ziehen. HKI : Bes i tzer äl terer Feuerstät ten müssen handeln Nachrüsten, Austauschen oder Stilllegen Im Einklang mit nachhaltiger Forstwirtschaft Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte erzielt. Moderne Geräte reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel. Anders als bei fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas wird beim Heizen mit Holz nur so viel CO 2 frei- gesetzt, wie der Baum zuvor während des Wachstums ge- bunden hat. Zudem ist Brennholz im Regelfall entweder Kronen- oder Stammholz, das qualitativ schlechter gewach- sen und für andere Verwendungen nicht geeignet ist. Es fällt bei der notwendigen Durchforstung an. Und da in Deutschland eine nachhaltige Forstwirtschaft praktiziert wird, wachsen gleichzeitig mehr jüngere Bäume nach. So trägt diese Form der heimischen Wärmeerzeugung nicht zum Klimawandel bei. INFORMATIONEN HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. Lyoner Str. 9 60528 Frankfurt am Main Tel. 06925 / 6268-105 info@hki-online.de www.ratgeber-ofen.de Foto: HKI
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