BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 1_2020
Januar 2020 37 I m Bereich der Gebäudeenergie gab es bisher verschiedene Einzel- regelungen auf Bundesebene. Vom Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärme gesetz (EEWärmeG) waren viele Be stimmungen bei der Errichtung, der Sanierung und dem Umbau von Ge- bäuden zu beachten. Dies führte zu einer Unübersichtlichkeit vonGesetzen und Verordnungen, die bei einer Viel- zahl von Bauvorhaben zu berücksich- tigen waren, und die stets die Gefahr boten, irgendeine Nischenverordnung bei der Planung zu übersehen und da- mit nicht gesetzeskonform zu bauen, später teureNacharbeiten durchführen zu müssen und die Fertigstellung des Bauprojekts zu verzögern. Die Legis lative nahmdaher – nicht ganz freiwillig, aber die Notwendigkeit erkennend – eine Zusammenfassung und grund- sätzliche Neuregelung der zahlreichen Bestimmungen vor, denn es war Art. 9 der EU-Gebäuderichtlinie 2010 zu be- achten, die besagt: DieMitgliedstaaten gewährleisten, dass nach dem 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergie gebäude sind und nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die von Behörden als Eigen- tümer genutzt werden, Niedrigst energiegebäude sind. Nun wurden viele Regelungen zusam- mengefasst und im Gebäudeenergie- gesetz gebündelt. Für Bauwillige er geben sich dabei allerdings nur wenige Neuerungen, die es zu beachten gilt. Das Aus für Ölheizungen? Im Rahmen des von der Bundesregie- rung geschnürten Klimapakets dürfen ab 2026 in neu errichteten Gebäuden keine Heizungen mehr eingebaut wer- den, die ausschließlich mit Heizöl be- Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) Alles Neu? trieben werden. Von da ab gilt, dass Ölheizungen nur noch als Hybridsyste- me, die erneuerbare Energien mit ein- binden, also beispielsweise in Kombi- nation mit einer Solaranlage, errichtet werden dürfen. Gleiches gilt für Ölhei- zungen, die in Bestandsbauten alte Heizungen ersetzen sollen. Energieausweis weiterhin von „Jedermann“? Bisher war in § 21 EnEV festgeschrie- ben, welcher Personenkreis für die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude ausstellungsberech- tigt war. Zum berechtigten Personen- kreis gehörten unter anderem auch Handwerksmeister oder selbständige Altgesellen. Zudem war es zulässig, Energieausweise nicht nur nach den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort auszustellen, sondern lediglich die Energieverbräuche durch zurückliegen- de Abrechnungen festzustellen. Diese „minderwertigen“ Energieausweise bleiben trotz der vorliegenden Refor- men weiterhin zulässig. Ob diese Rege- lung den gewünschten Erfolg, nämlich ein energieeffizientes Bauen und Re- novieren sicherstellt, bleibt fraglich. Ein gutachterlicher Besuch der Bestands- immobilie oder das Einbinden qualifi- zierten Fachpersonals bei Planung von Neubauten dürfte hier höhere Schlag- kraft haben. Neubau und Sanierung wird energetisch besser – aber auch teurer? Weder Neubauwillige noch Bestands- sanierer müssen spürbar höhere bau- liche Anforderungen und damit ein hergehend höhere Kosten fürchten. Allerdings dürften die nunmehr gelten- den Anforderungen an energiesparen- des Bauen auch nicht die gewünschten Effekte bei der Energieeinsparung ha- ben oder gar das klimaneutrale Bauen und Wohnen, wie es für 2050 von der EU als Ziel beschlossen wurde, gewähr- leisten. Das zeigt sich schon darin, dass dieBestimmungender bisher geltenden Standards zur Gebäudeenergieeffizienz ohne Änderung oder Verschärfung in das GEG als Standard für Niedrigstener- giegebäude („nearly zero energy buil- dings“) übernommen worden sind. In- novation sieht anders aus. Andreas Tietgen Andreas Tietgen Geb. 1964, verh., drei Kinder 1982-1985 Ausbildung zum Bankkaufmann Studium Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften in Hannover Seit 1997 selbst. Anwalt, 2004 Mitbegründer der Anwaltssozietät „Rechtsanwälte im Pelikanviertel“ www.anwalt-hannover.eu Spezialisiert auf Grundstücks- und Immobilienrecht, Baurecht, Mietrecht Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, Verbandsjurist Niedersachen https://www.bvfi.de/verbandsjuristen Sachbuchautor https://shop.haufe.de/prod/immobilien-als-geldanlage https://shop.haufe.de/prod/ immobilienverkauf-leicht-gemacht-inkl-arbeitshilfen-online Foto: Tietgen privat
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