BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 2_2020
16 Smart Living Euro übernehmen. Mit der höheren Prämie werde es nun möglich, weitere 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern, teilte die Bundesregierung mit. Fahrzeug muss förderfähig sein Zuständig für die Bewilligung ist weiter- hin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in der Regel füllen die Autohändler die erforder lichen Formulare für die Kunden aus. Beantragen können die Förderung Pri- vatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen und Vereine. Den Umwelt- bonus gibt es allerdings nur, wenn der Wagen auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA steht. Auf ihr finden sich beispielsweise der Re- nault Zoe, der Nissan Leaf, der I3s von BMW, der Ioniq von Hyundai und Tesla Model 3. Bei allen Elektroautos, die gefördert werden sollen, muss der Netto-Listen- preis künftig unter 65.000 Euro liegen. Käufer eines Audi E-Tron Quattro oder eines Jaguar I-Pace – die deutlich mehr kosten –müssen also auf die Förderung verzichten. Steuervorteile für Elektroautos Und auch steuerlich werden Elektro- autos gefördert: Für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird demneuen Fahr- zeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraumge- währt. Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrie- ben werden, profitieren nicht von die- sem Steuervorteil. Für Dienstwagen gilt seit 2019 ein weiteres Privileg: Elektro- und Plug-In- Hybridfahrzeuge werden pauschal mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteu- ert. ZumVergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beimFinanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. INFORMATIONEN www.adac.de D ie Landeshauptstadt Hanno- ver erhält vom Bundesminis- terium für Verkehr und digita- le Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des Bundessofortprogramms „Saubere Luft“ Fördermittel in Höhe von bis zu 2.082.420 Euro. Der Zuschuss wird für die Beschaffung von 57 Elektrofahrzeu- ge zur Umstellung des städtischen Fuhrparks auf E-Mobilität genutzt. Es ist geplant, insgesamt 19Personenkraft Stadtverwal tung der Landeshauptstadt Hannover erhäl t Förderung 57 neue Elektrofahrzeuge wagen, 37 Nutzfahrzeuge sowie ein Notarzt-Einsatzfahrzeug für die Feuer- wehr zu beschaffen. Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat die Förderurkunde diese Woche in Berlin Andrea Eifler von der Klima- schutzleitstelle der Landeshauptstadt Hannover übergeben. Die Fördersum- me deckt 90 Prozent der Investitions- mehrkosten eines konventionellen Ver- brennungsfahrzeugs gegenüber einem Elektrofahrzeug ab. „Mit dem Umsetzungskonzept zur Elektromobilität ‚Hannover stromert‘ hatte der Rat im Mai 2018 den Be- schluss gefasst, im Falle einer Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark nur noch Elektrofahrzeuge anzuschaffen, sofern sie amMarkt verfügbar sind“, erläutert Hannovers Erste Stadträtin und Wirt- schafts- und Umweltdezernentin Sabi- ne Tegtmeyer-Dette. „Ich freue mich, dass der Bund uns mit diesem Betrag unterstützt. Die Stadtverwaltung wird damit vorbildhaft zur Verminderung der Stickoxide und der Kohlendioxid- emissionen auf dem Stadtgebiet bei- tragen“, betont die Dezernentin. INFORMATIONEN www.hannover-stromert.de www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Artikel/G/168-zukunftschecks- elektromobilitaet.html (von links) Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur; Andrea Eifler von der Klimaschutzleitstelle der Landeshauptstadt Hannover mit Moderatorin Christiane Stein. Foto: Dirk Michael Deckbar
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