BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 2_2020

44 Förderung F ür Energiesparmaßnahmen können Verbraucher in diesem Jahr zum Teil erheblich höhere Zuschüsse be- kommen als bislang. Haushalte, die ihre alte Heizung außer Betrieb nehmen und stattdessen erneuerbare Ener- gien nutzen, erhalten hohe Fördersummen. Reine Gas- und Öl-Kessel werden allerdings nicht mehr gefördert. Öl-Kessel sollen langfristig verboten werden. Vollständig erneuerbare Energien: Verbraucher, die voll- ständig auf erneuerbare Energie setzen, zum Beispiel mit einer Pellet-Heizung oder einer Wärmepumpe, können mit 35 Prozent hohe Zuschüsse bekommen. Zusätzlich zehn Pro- zent gibt es für den Austausch einer alten Ölheizung. Insge- samt können so 45 Prozent Fördergeld zusammenkommen. Gas-Hybridheizung: Wer etwa auf eine Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien – zum Beispiel mit Solarkollektoren – umsteigt, bekommt für die Gas-Hybrid- heizung einen Zuschuss von 30 Prozent der Kosten. Bei einer Investition von beispielsweise 20.000 Euro wären dies 6.000 Euro. So wird ein erheblicher Teil der Mehrinvestition für die Solarkollektoren durch den Zuschuss finanziert. Auch bei der Gas-Hybridheizung erhalten Verbraucher einen zusätz- lichen zehnprozentigen Ölaustauschbonus. Gas-Brennwertkessel: Für den Austausch einer Heizung durch einen Gas-Brennwertkessel gibt es 20 Prozent Zu- schuss, wenn nach spätestens zwei Jahren eine Komponen- temit erneuerbaren Energien dazu kommt. Das können zum Beispiel Solarkollektoren oder eine Wärmepumpe sein. Die später zu ergänzende Komponente kann dann ebenfalls be- zuschusst werden. Verbraucherzentrale Niedersachsen Hohe Fördersummen für das Energiesparen Förderung von Wärmedämmung Wer nachträglich Wärmedämmungen in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haus- türen ausstattet, bekommt jetzt mit 20 Prozent doppelte Zuschüsse. Bis zu 40 Prozent beträgt die Förderung für Kom- plettsanierungen als sogenanntes Effizienzhaus. Voraussetzungen der Förderung „Wer die Fördermittel beanspruchen will, muss in der Regel mehr Energie einsparen, als es die gesetzlichen Mindest- anforderungen verlangen. Selbst bei höheren Investitions- kosten ist das empfehlenswert“, rät Florian Lörincz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Langfristig werden mit diesen Maßnahmen Kosten einge- spart und klimafreundlicher geheizt. Wer sich für die Fördermittel interessiert, sollte sich vor einer Entscheidung zunächst beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät individuell und anbieterneutral zu Fördermitteln und ener- getischen Maßnahmen bei Wohngebäuden unter der Tel. 0800 / 809 802 400 sowie unter www.vz-energie.de INFORMATIONEN Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Tel. 0511 / 911 96-0 info@vzniedersachsen.de www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Die meiste Energie lässt sich durch eine kompakte Dachdämmung einsparen. Wer damit ein Effizienzhaus schaffen will, erhält bis zu 40 Prozent Förderung. Wer nachträglich Wärmedämmungen in Außenwände oder Dach einbaut, bekommt jetzt mit 20 Prozent doppelte Zuschüsse. Fotos (2): Rainer Sturm / pixelio.de

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