BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 5

BWI Oktober 2019 33 mindestens 200.000 solcher Solarmodule bislang problem- los im Einsatz, in Deutschland soll deren Zahl bei 40.000 lie- gen. Einen großen Schritt nach vorn Die Sicherheit moderner Steck- dosen-Solargeräte wurde durch die DGS, aber auch durch Gutachten renommierter For- schungsinstitute wie des Fraunhofer ISE und diverser Prüfinstitute wiederholt be- legt. „Mit der neuen Norm sind wir einen Schritt weiter“, sagt Michael Friedrich, Sprecher der Energiegenossenschaft Green- peace Energy. „Das eigentliche Ziel ist aber eine Regelung für Balkon-Solaranlagen wie in Luxemburg. Dort sind solche Anlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt von jeder Anmel- depflicht befreit.“ Schließlich könnten die Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Energie- wende leisten. „Der Stromwird direkt im eigenen Haushalt er- zeugt. Das senkt den CO2-Aus- stoß, entlastet die Stromnetze und steigert die Akzeptanz Er- neuerbarer Energien“, ergänzt Friedrich. Die Novelle der VDE-AR-N 4105 ist der zweiteErfolgderDGS-Ar- beitsgruppe PVplug für die de- zentrale und bürgernahe Sola- renergie: 2017 erreichte das Team, dass die PV-Module an normale Haushaltsstromkreise angeschlossen werden dürfen, jetzt führten Einsprüche von mehr als 900 Bürger*innen dazu, dass eine zweite zentrale Normungs-Hürde beseitigt wurde. Information www.dgs.de Mieter dürfen Steckdosen-Solargeräte selbst anmelden Sonnenenergie vom eigenen Balkon Verbraucher können Steckdo- sen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur. Rechtssicher möglich macht dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die Ende April 2019 in Kraft trat. Verab- schiedet wurde sie in einem Normierungsverfahren vom Forum Netztechnik/Netzbe- trieb im VDE (FNN), das in Deutschland die Regeln für den Netzanschluss von Erzeu- gungsanlagen erarbeitet. „Wir haben uns als Solarverein an diesem mühsamen Prozess beteiligt, um die dezentrale Energieproduktion auch für Mieter und Kleingärtner voran- zubringen, die bisher keine ei- gene Sonnenenergie nutzen konnten“, sagt Bernhard Wey- res-Borchert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Solarge- räte, die den DGS-Sicherheits- standard einhalten, liefern Strom schon ab acht Cent die Kilowattstunde. Netzbetreiber in die Pflicht genommen Beim Betrieb von Steckdo- sen-Solarmodulen ist zu be- achten, dass sich der Strom- zähler nicht rückwärts dreht. Dies gewährleisten zum Bei- spiel Stromzähler mit Rücklauf- sperre. Die Umrüstung, in der Regel durch die Netzbetreiber, scheiterte bisher jedoch häufig an deren mangelnder Koopera- tion, da nur ein Verfahren für die Anmeldung von Stromer- zeugungsanlagen über Elektri- ker existierte. Mit dem Inkrafttreten der neu- en VDE-AR-N 4105 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von Steck- dosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien zu akzeptie- ren. Diverse klimafreundliche Netzbetreiber haben dies be- reits in eigene Meldeformulare übersetzt. Für Kunden konser- vativer Netzbetreiber hat die Deutsche Gesellschaft für Son- nenenergie (DGS) ein mit der neuen Norm konformes Melde- formular entwickelt, das von derenWebseiten heruntergela- den werden kann. Mit der neuen Norm werden auch in Deutschland EU-Vorga- ben umgesetzt, die in Portugal, Österreich, Luxemburg und der Schweiz längst gängige Praxis sind.Europaweitsindgeschätzt Foto: dgs Frei nach demMotto „Plug’n’Play können jetzt auch Mieter von klimafreund- lichem Solarstrom vom eigenen Balkon profitieren. Foto: Energieagentur Kreis Konstanz Auch Kleingärtner können ab sofort ganz unkompliziert auf Sonnenstrom zurückgreifen und sich ein Modul in ihre grüne Oase stellen.

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