BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 5_2020
22 Solarenergie W er vor dem Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen hat, steht jetzt vor einer schweren Entscheidung: Was soll ab dem kom- menden Jahr mit demStrompassieren? Die garantierte EEG- Vergütung dafür läuft am 31. Dezember 2020 aus, der Netz- betreiber muss die Energie auch nicht mehr abnehmen. Eine Anschlussregelung gerade für kleine Ü20-Anlagen ist aber derzeit noch nicht beschlossen, sondern wird noch im Bun- destag verhandelt. Trotzdem läuft eine Frist bis 30. Novem- ber – spätestens dann muss der Netzbetreiber erfahren, in welcher Form 2021 weiter Strom eingespeist werden soll. Was also tun? Vor allem lautet die Devise: Ruhe bewahren. Es gibt erste Angebote von Energieversorgern, den Strom künftig abzu- nehmen. Meistens sind dafür bislang nur Vormerkungen möglich. Die Bedingungen sollten Betroffene aber in Ruhe prüfen und die kommende gesetzliche Regelung abwarten. Passieren kann nichts – schlimmstenfalls können Betreiber ihre Anlage zu Silvester einfach im Sicherungskasten vorü- bergehend ausschalten. Umfassende Informationen zu den aktuellen Perspektiven gibt es imkostenlosenOnline-Vortrag „Photovoltaik nach der EEG-Vergütung“ der Verbraucher- zentrale NRWam20. Oktober 2020. Einige erste Tipps haben die Energie-Fachleute vorab zusammengestellt: Anlage checken: Ist die Anlage überhaupt fit für den Wei- terbetrieb, also sicher und leistungsfähig? Diese Frage sollte geklärt sein, bevor eine Entscheidung fällt. Eine si- cherheitstechnische Überprüfung durch einen Fachbe- trieb kostet etwa 250 bis 300 Euro. Fällt sie nicht gut aus, kann auch eine neue Anlage mit Eigenversorgung eine Alternative sein. Für diese fließt dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – allerdings mit derzeit rund neun Cent pro Kilowattstunde deutlich weniger als früher. Verbraucherzentrale NRW: Ruhe bewahren und auf Neuregelung vorberei ten! Förderung für alte PV-Anlagen läuft aus Versicherung kündigen: Was nicht mehr lohnt, ist eine spezielle Photovoltaikversicherung. Bestehende Policen können Betreiber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Anlage künftig gegen geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung einbeziehen. Ist Eigenverbrauch eine Möglichkeit? Den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen, senkt die Stromrechnung. Doch die Umrüstung von der Volleinspeisung zum Eigen- verbrauch kann aufwändig sein, und die Zusatzkosten dafür lohnen sich nicht immer. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 kWp Leistung sind zwar gute Voraussetzungen für ein wirt- schaftliches Ergebnis. Doch letztlich muss hier in jedem Einzelfall genau geprüft werden, was sich rechnet. Den Strom verkaufen? Die bisher gesetzlich vorgesehe- ne „Direktvermarktung“ als einzige Möglichkeit der Ein- speisung aus Altanlagen ist für kleine Anlagen nicht wirt- schaftlich. Als Alternative gibt es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen Vergütung von we- nigen Cent pro Kilowattstunde abzunehmen, wenn zu- gleich ein Stromliefervertragmit demAnbieter abgeschlos- sen wird. Das klingt komfortabel, bedeutet aber auch eine Bindung an das Unternehmen und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbetreiber hier die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten, bevor sie sich entscheiden. INFORMATIONEN www.verbraucherzentrale.nrw/pv-nach-20-jahren Die garantierte EEG-Vergütung läuft am 31. Dezember 2020 aus, der Netzbetreiber muss die Energie nicht mehr abnehmen. Was danach passiert, wird derzeit verhandelt. Bis dahin gilt: Ruhe bewahren! Foto: Smileus / stock.adobe.com Online-Vortrag Nähere Informationen zu den technischen und wirt- schaftlichen Möglichkeiten für Ü20-Photovoltaik anlagen geben die Energie-Fachleute der Verbraucher- zentrale NRW imOnline-Vortrag „Photovoltaik nach der EEG-Vergütung“ am Dienstag, 20. Oktober, von 18 bis 19.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung ist möglich unter www.verbraucherzentrale.nrw/e-seminare
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