BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 5_2020
28 Energiesparen IWO: Mehr Kl imaschutz bei der Wärmeversorgung Gebäudeenergiegesetz: Das sollten Eigentümer wissen A m1. November 2020 tritt das Ge- bäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es führt bisherige Re gelungen zusammen und berücksich- tigt Inhalte aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung. Für Häuser mit einer Ölheizung gibt es darin neue Be- stimmungen. Was für Eigentümerinnen und Eigentümer besonders wichtig ist, erklärt das Institut für Wärme und Mo- bilität (IWO). Ein ganz wichtiger Punkt: Bestehen- de Ölheizungen dürfen weiter betrie- ben und modernisiert werden. „Es gibt kein Ölheizungsverbot, lediglich eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu be- rücksichtigen haben“, berichtet IWO- Geschäftsführer Adrian Willig. „Bis ein- schließlich 2025 können bestehende Heizkessel auch ohne weitereMaßnah- men gegen moderne Öl-Brennwert geräte ausgetauscht werden.“ Ölheizungen: Einbau auch nach 2025 möglich Auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten zum Beispiel Solarther- mie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn keinGas- oder Fern- wärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig einge- bunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solar- thermischen Anlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteiligmit erneuerbaren Energien ver- sorgt wird. Austauschpflicht: Bestehende Regelung gilt weiterhin Bezüglich der maximalen Betriebszeit älterer Öl- und Gasheizungsanlagen gelten auch künftig die bislang durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor- gegebenen Bestimmungen. Das bedeu- tet eine maximale Laufzeit von 30 Jah- ren. Ausnahmeregelungen gibt es hier jedoch weiterhin für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. In solchen Fällen greift die Austausch- verpflichtung für 30 Jahre alteHeizkessel nur im Falle eines Eigentümerwechsels. AuchHeizgerätemit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik sind von der Pflicht ausgenommen. Ölheizungen werden nicht verboten – bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. Hausbesitzer, die auf moderne Öl-Brennwerttechnik setzen und damit ihre Heizung modernisieren, sparen anschließend Brennstoff und Heizkosten ein. Fotos (3): IWO
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