BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 5_2020
62 Immobilien Die Revolut ion der Elektromobi l i tät Eine Chance für die Immobilienwirtschaft I n den letzten Jahren haben sich Elektrofahrzeuge zumgrößten glo- balen Fortschritt der individuellen Mobilität seit demVerbrennungsmotor entwickelt. Auch in Deutschland ist Elektromobilität längst integrativer Be- standteil des Verkehrswesens: Laut der Bundesregierung sollen 2030 sieben bis zehn Millionen Stromer am Verkehr in Deutschland teilnehmen. Ein an- spruchsvolles Ziel. Elektromobilität ist auch für Bauher- ren und Sanierer ein aktuelles Thema, und die Investition in Ladeinfrastruktur wird für die Immobilienwirtschaft ein immer bedeutenderer Baustein, umdie Attraktivität für potenzielle Käufer und Mieter zu gewährleistenund Immobilien zukunftsfähig zu machen. Wirtschaftliche Anreize für Bauherren und Sanierer Durch die andauernde Urbanisierung wird der Wert einer Immobilie künftig noch stärker an der Mobilitätsinfra- struktur gemessen. Konkret heißt das: Parkflächen, die es Nutzern ermögli- chen, Elektroautos zu laden, werden für höhere Renditen der Eigentümer sor- gen. Wenn die Ladestationen (halb-) öffentlich zugänglich gemacht werden, gibt es außerdem Aussicht auf staatli- che Fördergelder. Eine in die Gebäudeinstallation in- tegrierte Ladeinfrastruktur bietet gro- ßes Potenzial für eine bessere Vermark- tung einer Immobilie. Durch die Anbindung der Ladestationen an eine Abrechnungssoftware können die Stromkosten der Ladevorgänge außer- dem direkt an die Mieter verrechnet und zusätzliche monatliche Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur in- kludiert werden. Aber auch die Nach- haltigkeitsbewertung des Gebäudes profitiert von der Installation. Rechtliche Pflichten der Immobilienwirtschaft Die Bundesregierung untermauert die Wichtigkeit des Aufbaus von Ladeinfra- struktur in Wohn- und Nichtwohn objekten auch auf rechtlicher Seite mit der EU-Richtlinie 2018/844 für Energie- und Gebäudeeffizienz. Die Regelung sieht vor, dass alle neuen und umfas- send renovierten Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen mit der ent- sprechenden Vorverkabelung ausge- stattet werdenmüssen, die einen nach- träglichen Einbau von Ladestationen für alle Parkplätze ermöglicht. Außer- demmuss für alle neuen und sanierten Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen die Errichtung vonmindes- tens einem Ladepunkt gewährleistet sowie Leitungsinfrastruktur für 20 Pro- zent der Stellplätze angelegt sein. Des Weiteren gilt ab 2025, dass je- des Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen – auch im Altbestand – mit mindestens einem Ladepunkt aus- gestattet seinmuss. Verstöße sollenmit Bußgeldern geahndet werden. Der Anlass dieser neuen Regelun- gen ist einfach: Umdie Infrastruktur für die Verkehrswende zu schaffen, ist ein deutlich dichteres Netz aus Lademög- lichkeiten notwendig. Dementspre- chend werden auch Bauherren und Sanierer ab sofort stärker in die Pflicht genommen. Technische Vorbehalte meist unbegründet Noch ist der Einbau von Ladestationen in der Immobilienwirtschaft nicht Usus. Dabei gibt es längst Lösungen, die den Zugang zu Elektromobilität einfach ma- chen. Bei reev haben wir diesen Bedarf früh erkannt und unsere Lösung für genau diese Anwendungsfälle entwi- ckelt. Mittels cloudbasierter Vernetzung der Ladestationen ist es uns jederzeit möglich, komplette Ladeinfrastruktur aus der Ferne zu steuern, zu verwalten und Ladevorgänge abzurechnen. Eduard Schlutius, CEO reev INFORMATIONEN reev GmbH / emonvia GmbH Theo-Prosel-Weg 1, 80797 München Tel. 089 / 21538970 info@reev.com www.reev.com reev entwickelt Softwarelösungen für Ladestationen, die speziell für die Bedürfnisse von komplexen Fuhrparksituationen konzipiert werden. Sie sind für jeden Anwendungsfall geeignet. Foto: reev GmbH
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