BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 5_2020
September/Oktober 2020 7 Foto: Leszek Czerwonka – stock.adobe.com Führungen in den Herrenhäuser Gärten Königliche Gartenpracht Jeden Sonnabend und Sonntag im Ok- tober finden um 14 Uhr (Treffpunkt Eingang Großer Garten, Dauer etwa 90 Minuten), Führungen durch die Herren- häuser Gärten statt. Gegenüber findet die „Sonntagstour durch den Berggar- ten“ am 4. und 18. Oktober 2020 um 14 Uhr statt: Von „Blüten und Bienen im Frühling“ bis zum „Herbst hier und anderswo“ reicht der Bogen. Spannende, monatlich angepasste Themen. An- meldung erforderlich, Kosten: 7,50 Euro plus Berggarteneintritt (3,50 Euro/ Erwachsene), Treffpunkt Kasse am Berggarten. www.hannover-tourismus.de / www.natourwissen-online.de Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. Qualität von Fertighäusern erkennen Gütesiegel, Herkunftsangaben undwei- tere Qualitätsversprechen helfen bei Kaufentscheidungen in verschiedenen Segmenten. Sie geben den Menschen Sicherheit – so auch beimHausbau mit den Mitgliedsunternehmen des Bun- desverbandes Deutscher Fertigbau (BDF). „Das Siegel der Qualitätsgemein- schaft Deutscher Fertigbau basiert auf umfassenden Anforderungen für den Fertighausbau“, sagt Georg Lange, Ge- schäftsführer des BDF. Eine der wichtigsten Anforderungen ist die Planungs- und Finanzierungssicherheit. Haushersteller mit QDF-Siegel garantieren die volle Kostenkontrolle inklusive Festpreisgarantie und an den Baufortschritt geknüpfte Zahlungsmodalitäten. Auf Wunsch erhält der Bauherr einen vertraglich verein- barten Fertigstellungstermin. In energetischer Hinsicht dient das QDF-Siegel ebenfalls als Qualitätsnachweis. www.fertighauswelt.de / www.fertigbau.de Foto: Martina Lorek Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de Grunderwerbssteuer, nicht Mehrwertsteuer Wer ein neues Eigenheim oder eine Eigentumswohnung von einemBauträ- ger erwirbt, profitiert nicht von der aktuellenMehrwertsteuersenkung. Bei dieser Vertragsformbaut der Bauträger zunächst auf seinem Grundstück die Gebäude oder Wohnungen und über- gibt sie im Anschluss an die Käufer. „Steuerrechtlich sind diese Geschäfte nicht mehrwertsteuerpflichtig. Statt- dessen zahlt der Käufer bei einemBau- trägervertrag auf das Grundstück und das Haus bzw. dieWohnung die Grund- erwerbsteuer“, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund e.V. Obacht müssen Verbraucher geben, wenn der Bauträger vertraglich geregelt hat, dass er Raten und den Gesamtpreis anpas- sen kann, wenn er durch eine Mehr- wertsteuererhöhung höhere Kosten gegenüber seinen Nachunternehmern hat. „In diesem Fall muss der Bauträger den tatsächlichen Mehraufwand auch nachweisen können. Und die erste Rate muss von der Preisanpassung ausge- nommen sein“, sagt Stange. www.bsb-ev.de Foto: QDF
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