BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 6

BWI November 2019 22 Ecovis: Wie Arbeitnehmer von E-Mobilität profitieren können Neue steuerliche Förderung macht Elektrofahrzeuge unschlagbar günstig Der Bundestag hat Anfang No- vember das neue Gesetz zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Reine E-Autos werden damit im Vergleich un- schlagbar günstig. Wer einen Firmenwagen fährt, muss die Privatfahrten versteuern. Am häufigsten verwenden Dienstwagennutzer dazu die 1-Prozent-Methode. Weil die Bundesregierung mehr Elekt- roautos auf die Straße bringen will, gibt es für Stromer bisher schon eine Sonderregelung für die Versteuerung des geldwer- ten Vorteils. Diese hat der Bun- destag jetzt nochmal verbes- sert. Aktuell gilt für alle Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Be- rechnung der 1-Prozent-Rege- lung nur der halbe Bruttolisten- preis. Das macht sie bei der Versteuerung deutlich günsti- ger als Diesel oder Benziner. Das neue Gesetzesvorhaben verbilligt die Versteuerung von Privatfahren reiner Elektrofahr- zeuge noch weiter. Vorausset- zung ist, dass der Wagen rein elektrisch betrieben wird und der Bruttolistenpreis 40.000 Euro nicht übersteigt. „Besit- zen Sie bereits einen Elekt- ro-Dienstwagen? Dann können Sie trotzdem profitieren. Denn die Regelung gilt rückwirkend auch für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 gekauft wur- den“, sagt Anton Filser von Ecovis in Ingolstadt. Die Re- chenbeispiele zeigen, was die Neuregelung im Vergleich zum Benziner oder Diesel bedeutet, die häufig bis zu 10.000 Euro günstiger sind. Mit der Neuregelung müsste der Arbeitnehmer nur noch ei- nen geldwerten Vorteil vonmo- natlich 90 Euro versteuern. „Selbst die niedrigeren An- schaffungskosten eines Diesel oder Benziner können diesen steuerlichen Vorteil der Neure- gelung nicht mehr ausglei- chen“, fasst Ecovis-Experte Filser zusammen. Information ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin +49 (30) 310 008 555 info@ecovis.com www.ecovis.com Foto: Fotolia-M-Petair Beispielrechnung für 1-Prozent-Regelung: Bruttolistenpreis eines vergleichbaren Diesel oder Benziner 26.000 Euro Pauschale 1 % monatlich zu versteuern für private Fahrten 260 Euro Bruttolistenpreis eines vergleichbaren Diesel oder Benziner 26.000 Euro Beispielrechnung für die 0,5-Prozent-Regelung seit 2019: Bruttolistenpreis des E-Autos 36.000 Euro 50 % des Bruttolistenpreises 18.000 Euro Pauschale 1 % monatlich zu versteuern für private Fahrten 180 Euro Beispielrechnung für die neue 0,25-Prozent-Regelung: Bruttolistenpreis des E-Autos 36.000 Euro 25 % des Bruttolistenpreises 9.000 Euro Pauschale 1 % monatlich zu versteuern für private Fahrten 90 Euro ǁǁǁ͘ĞŶĞƌŐŝĞͲďƌŽŬĞƌŝŶŐ͘ĚĞ ŶĞƌŐŝĞ ƌŽŬĞƌŝŶŐ 'ŵď, Θ Ž͘ WůĂŶƵŶŐ ƵŶĚ ĞƌĂƚƵŶŐ <' ZŽƐĞŶŐĂƌƚĞŶ ϭ ϯϬϵϮϲ ^ĞĞůnjĞ dĞů͘ нϰϵ ϱϬϯϭ ͬ ϵϯ ϵϰ ϳϳϬ ŬŽŶƚĂŬƚΛĞŶĞƌŐŝĞͲďƌŽŬĞƌŝŶŐ͘ĚĞ ^ĞŶŬĞŶ ^ŝĞ /ŚƌĞ ^ƚƌŽŵŬŽƐƚĞŶ ĞƌnjĞƵŐĞŶ^ŝĞ /ŚƌĞŶ ĞŝŐĞŶĞŶ ^ƚƌŽŵ ƵŵǁĞůƚĨƌĞƵŶĚůŝĐŚ 'ĞƌŶ ĞƌƐƚĞůůĞŶ ǁŝƌ /ŚŶĞŶ ĞŝŶ ŶŐĞďŽƚ Ĩƺƌ ĞŝŶĞ WŚŽƚŽǀŽůƚĂŝŬĂŶůĂŐĞ ĂƵĨ /ŚƌĞŵ ,ĂƵƐĚĂĐŚ͘

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