multimediaPDF Lehrgangsbroschüre 2021
16 Anerkennung von Fortbildungen anderer Träger Für die Verlängerung können auf Anfrage auch Veranstaltungen anderer Träger anerkannt werden. Grundsätzlich gelten hierbei folgende Regelungen: Für den Trainer-C: Bis zu 8 LE können auf Anfrage mit Veranstaltungen des LSB bzw. der KSBs beglichen werden, sofern diese Inhalte der Leichtathletik behandeln oder einen sinnvollen Bezug zur Wettkampf-, Kinder- und Jugend- bzw. breitensportlich betriebenen Leichtathletik haben. Für den Trainer-B: Bis zu 5 LE können auf Anfrage mit Veranstaltungen des LSB bzw. der KSBs beglichen werden, sofern diese Inhalte der Leichtathletik behandeln oder einen sinnvollen Bezug zur Wettkampf-Leichtathletik haben. Für den Übungsleiter-B „Sport in der Prävention“: Bis zu 8 LE können auf Anfrage mit Veranstaltungen des LSB bzw. der KSBs beglichen werden, sofern diese Inhalte aus den Bereichen (Nordic) Walking, Aqua-Jogging, allgemeines Fitness- und Gesundheitstraining o.ä. behandeln oder einen sinnvollen Bezug hierzu haben. Wiederaufleben von Lizenzen J Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 15 LE (Verlängerung um 3 Jahre) J Fortbildung im 2. / 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 30 LE (Verlängerung um 4 Jahre) J Fortbildung im 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 30 LE (Verlängerung um 2 Jahre) J Fortbildung nach 5 oder mehr Jahren: 40 LE (Verlängerung um 2 Jahre). Es wird eine Wiederholung der Ausbildung angeraten. Bildungsurlaub Für alle unsere Lizenzausbildungen kann Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt werden. Allgemeine Hinweise
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