BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 1_2021

Februar/März 2021 19 A m 23. Juni 2020 wurde die neue Maklerregulierung, das „Gesetz über die Verteilung von Mak- lerkosten bei der Vermittlung von Kauf- verträgen über Wohnungen und Ein- familienhäuser“, verabschiedet. Genau sechsMonate später, am23. Dezember 2020, trat sie in Kraft. BWI sprach mit Immobilienprofi René Becker von Mehrwertmakler Immobilien, was nun auf Käufer und Verkäufer zukommt. Worum geht’s bei dem neuen Maklerrecht? Die neue Regelung gilt für Kaufimmo- bilien, und hier nur für Eigentumswoh- nungen und Einfamilienhäuser. Nicht betroffen sind Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke. Bislang wurde die Maklerprovision bei uns in der Region Hannover fast immer einseitig vom Käufer bezahlt und lag meist bei 5,95 Prozent; das wurde al- lerdings in jedem Bundesland anders gehandhabt. Jetzt gibt es erstmals eine bundes- weit einheitliche Regelung: Mindestens die Hälfte der Provision zahlt der Ver- käufer, die andere der Käufer. Zudem gilt, dass der Verkäufer die Provision zuerst bezahlen muss und erst nach ihrem Eingang der Käufer. Wobei Mak- ler aber auch nach wie vor von den Ver- käufern die volle Provision verlangen können, um es den Käufern noch ein- facher zu machen. Deshalb ist das Ge- setz auch auf privates Wohnen be- grenzt. Warum gab es diese Änderung? Der Grund für die Änderung ist, den Menschen den Weg ins Eigenheim zu erleichtern. Durch das neue Gesetz werden die Kaufnebenkosten verrin- gert und somit der Kauf der eigenen vier Wände erleichtert. René Becker von Mehrwertmakler Immobilien rät: Das neue Maklerrecht Wie sinnvoll ist die neue Regelung? Ich halte sie für sehr sinnvoll, denn ich habe schon immer mit der vollen Ver- käuferprovision gearbeitet. Letztend- lich kommt sie nämlich dem Verkäufer zugute, wenn es der Käufer so einfach und bequem wie möglich hat. Zudem erleichtert diese Regelung auch die Fi- nanzierung: Viele Banken finanzieren den vollen Kaufpreis, aber nicht die Nebenkosten! Hätte es Alternativen zu dieser Regelung gegeben? Man hätte natürlich auch an anderen Stellschrauben drehen können, etwa der Grunderwerbsteuer, an der die Länder kräftig mitverdienen. So könn- te man jetzt den Eindruck bekommen, dass die Makler ein wenig in schlechtes Licht gerückt werden, da sie ja letztlich durch das neue Gesetz reguliert werden. Worauf sollten Verkäufer künftig weiter achten? Zum Höchstpreis verkauft man mit Nachfrage: Eine Immobilie ist das wert, was jemand zu zahlenbereit ist. Deshalb lohnt es sich immer auf Professionalität zu setzen, denn was nichts kostet, ist auchmeist nichts wert. Ich bin gelernter Immobilienkaufmann und -Fachwirt, habe meinen Job also von der Pike auf gelernt und verstehemich als professio- neller Dienstleister. Verkäufer sehen mich als Berater und Investition, weil ich Immobilien einfach besser verkaufen kann. Dazu gehört eine professionelle Bewertung und Aufbereitung der Im- mobilie, fachliches Know-how und eine professionelle Präsentation mit hoch- wertiger Immobilienfotografie und vir- tuellen Besichtigungstouren. Das stei- gertdieNachfrageunddenVerkaufspreis dann schon fast von allein. rk Rufen Sie an: 0511 35 36 60 70 W W W . M E H R W E R T M A K L E R . D E Südstadt-Erstbezug: Kernsanierte 3-Zimmer-Altbau- wohnung mit Balkon in Toplage von Hannover, Dielenboden und Parkett, ca. 78 m 2 Wohnfläche, Baujahr ca. 1936, Kaufpreis 395.000 € provisionsfrei für die Käufer, virtuelle Besichtigung möglich, Verbrauchsausweis: 106,6 kWh / (m 2 *a), Gas, EEK D. Südstadt-Erstbezug: Kernsanierte 4-Zimmer-Altbauwohnung mit Balkon in Toplage von Hannover, Dielenboden und Parkett, ca. 101,37 m 2 Wohnfläche, Baujahr ca. 1936, Kaufpreis 495.000 € provisionsfrei für die Käufer, virtuelle Besichtigung möglich, Verbrauchsausweis: 106,6 kWh / (m 2 *a), Gas, EEK D. Unsere aktuellen Immobilienangebote für Sie:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQwNjM=