BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 1_2021

22 Immobilien R und umden Jahreswechsel gibt es neue Regeln bei Förderun- gen und Fristen, die Immobili- enbesitzer und Bauherren kennen sollten. Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer erklärt die wichtigsten Neuerungen. Mehr Wohnungsbauprämie Die Bürger erhalten ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Ei- genkapital. Auch die Einkommensgren- zen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro. Für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro. „Damit profitieren künftig mehr Bürger vom staatlichen Zuschuss zum Eigenkapital“, weiß Finanzberater Ralf Oberländer. Verlängertes Baukindergeld Mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unter- stützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wän- de in einem Förderzeitraum von zehn Jahren. Weil durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen erst später erteilt werden, hat die Bundesregierung die Frist umdrei Monate verlängert. Das heißt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Im- mobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen. Neue CO 2 -Abgabe Ab 2021 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. Denn pro Tonne CO 2 kommen jetzt 25 Euro Klimaschutz- Abgabe obendrauf. Wer also mit Öl oder Gas heizt, für den wird es künftig deutlich teurer. Denn innerhalb von fünf Jahren steigt der CO 2 -Preis auf 55 Euro pro Tonne. Bis 2025 summieren sich die Mehrkosten durch die neue Abgabe für einen 150-Quadratmeter- Haushalt mit Ölheizung auf rund Was ändert s i ch für Immobi l ienbes i tzer? Neues Jahr, neue Regeln 1200 Euro, wie die Verbraucherzentra- len berechnet haben. Weniger Feinstaub bei Kamin- öfen Die Bundesimmissionsschutz-Verord- nung schreibt ab 2021 strengere Fein- staubregeln vor. Das heißt: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabschei- dern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwer- te nicht eingehalten werden können. Geteilte Maklerkosten Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren. Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu. Das sogenannte Be- stellerprinzip, nach dem derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch voll- ständig zahlt, gilt bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr. Andere Regeln bei Wohneigentum Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnan- lage. So können jetzt Eigentumswoh- nungen barrierefrei oder einbruchsi- cher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder Glasfaseran- schluss gelegt werden. Umbaumaßnah- men können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten sind dann jeweils von den Eigentümern zu tragen, die der Maß- nahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen künf- tig alle Eigentümer die Sanierungs- kosten tragen. INFORMATIONEN www.schwaebisch-hall.de Immobilienbesitzer können sich freuen: Viele neue Regeln bei Förderungen und Fristen fallen zu ihren Gunsten aus. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

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