BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 1_2021

Februar/März 2021 43 W er bis Ende letzten Jahres für den Neubau oder die Sanierung seines Wohn- hauses die passende Förderung erhal- ten wollte, der stieß auf einen für den Laien nicht immer überschaubaren Topf an Möglichkeiten. So waren Zu- schüsse des Bundesamtes für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Wärmeerzeuger mit Nutzung erneuer- barer Energien sowie Zuschüsse und Kredite der Kreditanstalt für Wieder- aufbau (KfW) für energetischeMaßnah- men zum Beispiel an der Gebäudehül- le zu finden. Optimierungen des bestehenden Heizsystems wurden sowohl vomBAFA als auch von der KfW gefördert. Ergänzend dazu gab es einen Zuschuss zur Baubegleitung eines Sachverständigen, der in einigen Pro- grammen verpflichtend einzubinden war. Für jeden Baustein war ein eigener Antrag zu stellen, nicht alles ließ sich miteinander kombinieren. Übersicht statt Förderdschungel Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Fördermittelge- ber will dem unübersichtlichen Mix der Möglichkeiten nun Abhilfe schaffen und führt die bestehenden Förderprogram- me unter dem Namen „Bundesförde- rung effiziente Gebäude“ (BEG) zusam- men. Zum 1. Januar 2021 wurde nun BEG bietet 20 bis 45 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen für energetische Sanierung Die neue Bundesförderung auf einen Blick die erste Stufe „Bundesförderung effi­ ziente Gebäude – Einzelmaßnahme“ (BEG EM) gestartet. Die BEG EM hat als Grundlage eine gemeinsame Richtlinie, diediebisherigen Förderungen vonBAFA (Heizen mit erneuerbaren Energien) und KfW (Einzelmaßnahmen) vereint. Wer heute einen Zuschuss für ener- getische Einzelmaßnahmenbeantragen möchte, kann dies in einem Antrag für Heizung, Gebäudehülle und Baubeglei- tung beim BAFA erledigen – früher wä- ren dies drei Anträge bei BAFA und KfW mit unterschiedlichen Rahmenbedin- gungen und Fristen gewesen. Beibehal- ten wurde allerdings die Höhe der För- derung. Neu ist, dass für einenZuschuss bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden – vorher waren es 50.000 Euro. Und wer im Vorfeld die Sanierung im Rahmen einer Wohnge- bäudeberatung mit individuellem Sa- nierungsfahrplan (iSFP) geplant hat und daraus Einzelmaßnahmen umsetzt, erhält eine um fünf Prozent höhere Zu- schussförderung. Die Wohngebäude- beratung wird ebenfalls vom BAFA mit 80 Prozent bezuschusst. Nächste Stufe greift ab Juli Die zweite Stufe der BEG startet zum 1. Juli 2021. Dann werden Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus in die „Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) überführt. Bisher besteht die Förderung zum Bei- spiel eines Neubaus aus einem KfW- Kredit mit Tilgungszuschuss, einem Zuschuss für KfW-Baubegleitung und bis 31. Dezember 2020 ergänzend dazu einem BAFA-Zuschuss für Wärmeer- zeuger auf Basis erneuerbarer Energien – also auch hier drei Anträge. Ab Juli werden Effizienzhäuser mit einemEE-Bonus (Bonus für erneuerbare Energien) honoriert – es wird nur ein An- trag für dasGesamtpaket zu stellen sein. Etwas schade ist, dass imGegenzug die BAFA-Förderung vonWärmeerzeu- gern mit erneuerbaren Energien für Neubauten eingestellt wurde. In der ersten Jahreshälfte 2021 besteht für diese Anlagen daher keine gesonderte Förderung. Grundsätzlich ist die Vereinheitli- chung der Förderprogramme zu be- grüßen. Information und Antragstel- lung werden deutlich vereinfacht. Für Bauherren lohnt sich eine Beratung im Vorfeld: Sie eröffnet die Option auf eine erhöhte Förderung, und je nach Maß- nahme ist die Einbindung eines Ener- gieberaters als Energie-Effizienz-Exper- te nach wie vor verpflichtend. Ute Neumann-Hollatz INFORMATIONEN Energie-Beratungs-Zentrum Hildesheim GmbH Osterstraße 12 a, 31134 Hildesheim Tel. 05121/281910 info@ebz-hildesheim.de www.ebz-hildesheim.de Informationen zu den Förderprogrammen: Zuschussförderung BEG EM (BAFA): https://www.bafa.de/beg Kreditförderung BEG EM (KfW): https://www.kfw.de/152 Wohngebäudeberatung mit iSFP (BAFA): https://www.bafa.de -> Energie -> Energieberatung -> Wohngebäude Foto: Jorma Bork / pixelio.de

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