46 Immobilien Für Immobilieneigentümer:innen treten zum 1. Januar 2022 einige wichtige Änderungen in Kraft. Darauf weist der Verband Haus &Grund Deutschland hin. „Die Änderungen sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen. Hinzu kommt, dass für alle Eigentümer:innen im Laufe des Jahres die Reform der Grundsteuer erste praktische Auswirkungen haben wird“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Zum Stichtag 1. Januar 2022 müssten alle Immobilien neu bewertet werden. Wann konkret und wie Eigentümer:innen hier mitwirken müssten, regele jedes Bundesland selbst. St i chtag 1. Januar 2022: Was s i ch für Immobi l ieneigentümer : innen ändert Neue Regeln im Zeichen der Energiewende Änderungen im Überblick: CO2-Preis auf Brennstoffe steigt auf 30 Euro Der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wird 2022 entsprechend dem geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetz von 25 auf 30 Euro steigen. Verbraucher müssen also mit weiter steigendenHeizkosten rechnen. Für eineWohnung mit 80 Quadratmetern bedeutet das im Durchschnitt 13 bis 21 Euro mehr Heizkosten gegenüber dem Vorjahr. Ökostrom-Umlage sinkt auf Zehn-Jahres-Tief Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent 2021 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde 2022 – und damit auf ein Zehn-Jahres-Tief. Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresstromverbrauch von 3000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Entlastung von fast 100 Euro gegenüber dem Vorjahr. Heizkosten: Verbrauchsinformationspflicht für fernablesbare Zähler Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen Gebäudeeigentümer:innen den Mieter:innen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen lassen, und zwar monatlich ab dem 1. Januar 2022. Das schreibt die neue Heizkostenverordnung vor. Foto: Kakaket / Pixabay Schornsteine: Strengere Regeln bei neuen Kaminöfen und Pelletheizungen Mit höher und firstnah angeordneten Schornsteinen soll künftig die Nachbarschaft besser vor den Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen durch Abgase aus Feststofffeuerungen geschützt werden. Deshalb gelten für Schornsteine von neuen Kaminöfen und Pelletheizungen ab 1. Januar 2022 strengere Anforderungen. Dies regelt die neue Verordnung über kleine undmittlere Feuerungsanlagen (Erste Bundesimmissionsschutzverordnung). Die Modernisierung oder der Ersatz bestehender Kaminöfen, aber auch der Ersatz einer alten Gas- oder Ölheizung gegen einen Biomassekessel werden nicht erschwert. Hierfür gelten die bisherigen Regelungen fort. Höhere Gebühren für Schornsteinfeger:innen Ab 1. Januar 2022 ist die geänderte Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) in Kraft. Mit der Neuregelung werden die Gebührentatbestände für Bezirksschornsteinfeger:innen an dieneuenRegelungendesGebäudeenergiegesetzes (§97GEG) angepasst und um die dort neu eingeführten Prüfaufgaben ergänzt. Diese betreffen unter anderemdie Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026 sowie die Prüfung der Ausstattung einer Zentralheizung mit einer Heizungssteuerung. www.hausundgrund.de
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