BWI Ausgabe 02/2025

Der Kommentar KOALITIONSVERTRAG 2025 Neue Impulse für Wohnen und Bauen? Verband Wohneigentum Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nimmt sich erwartungsgemäß des drängenden Themas Wohnen an. Ein zentrales Vorhaben im Bereich des Wohnungsbaus ist die Einführung eines „Wohnungsbauturbos“. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bereits in den ersten 100 Regierungstagen vorgelegt werden. Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sollen zudem Maßnahmen wie die Einführung des Gebäudetyps E, Steuererleichterungen sowie der Abbau von Bürokratie und eine Vereinfachung von Bau-, Planungs- und Umweltrecht beitragen. Das ist leider nichts Neues, denn dieses Versprechen haben wir schon des Öfteren bekommen. Ergänzend ist die Schaffung eines neuen Investitionsfonds vorgesehen. Auch die KfW-Förderung soll neu ausgerichtet werden, mit einer Konzentration auf zwei Programme: eines für den Neubau und eines für die Modernisierung. Die Förderfähigkeit des Effizienzhaus-Standards EH55 soll zumindest befristet wiederhergestellt werden. Fokus auf CO2-Reduktion Hinsichtlich des Heizungsgesetzes wird im Vertrag klar formuliert: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Dies bedeutet, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erneut reformiert werden soll? Oder kommt etwas Neues? Der Fokus soll dabei künftig auf der CO2-Reduktion liegen, weg von der Energieeffizienz als zentraler Steuerungsgröße. Das ist eine sinnvolle Entscheidung, die wir als Verband Wohneigentum mit anderen Verbänden aus Niedersachsen erfolgreich in die Arbeit der Koalitionsgremien eingebracht haben. Die Heizungsförderung will Schwarz-Rot fortsetzen. Eine interessante Neuerung betrifft die energetische Sanierung von geerbten Immobilien: Deren Kosten sollen künftig steuerlich absetzbar sein. Grunderwerbsteuer soll bleiben Die Förderung von Wohneigentum ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Geplant sind Maßnahmen wie die „Starthilfe Wohneigentum“ speziell für Familien sowie „eigenkapitalersetzende“ Maßnahmen und steuerliche Erleichterungen. Die Grunderwerbsteuer soll hingegen nicht angetastet werden. Leider! Da traut sich die Politik erneut nicht, ein nachweisliches Instrument zur Steigerung von Bautätigkeiten anzupacken. Der Verband Wohneigentum bewertet die geplante „Starthilfe Wohneigentum“ grundsätzlich positiv und sieht darin eine Anerkennung der Bedeutung von Wohneigentum für einen vielfältigen Wohnungsmarkt. Elementarschadenversicherung als Pflicht? Ein weiterer Punkt, der seit Jahren debattiert wird, ist die Elementarschadenversicherung. Der Vertrag sieht vor, dass im Neugeschäft Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden sollen. Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden müssen. Auch bei Fahrzeugen besteht eine HaftPFLICHTversicherung. Warum nicht auch für Gebäude, wenn die Schäden durch Umweltbedingungen steigen? Es bleibt spannen! Zu begrüßen ist die Beibehaltung eines Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Bauen als Anerkennung der zentralen Bedeutung des gesellschaftlichen Krisenthemas Wohnen. Insgesamt zeigt der Koalitionsvertrag im Bereich Bauen und Wohnen viele geplante Maßnahmen und Richtungsänderungen. Der Erfolg dieser Vorhaben hängt maßgeblich von ihrer konkreten Ausgestaltung in den kommenden Monaten ab. Es bleibt spannend! Tibor Herczeg Geschäftsführer VWE Niedersachsen Foto: VWE Niedersachsen e.V. PODCAST Der VWE-Podcast „Die Hausflüsterer“ – einfach scannen und reinhören! 10 Wohnen

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