BWI-Experten Die Zinsen sinken, das Angebot an Gebrauchtimmobilien steigt. Warum also nicht über den Kauf einer Immobilie nachdenken? Als Vermögensanlage, um im Alter mietfrei zu wohnen und um die bisher gezahlte Miete lieber in die eigene Immobilie zu stecken. Aber es gilt, einige Fallstricke beim Immobilienkauf zu beachten, um den Kauf nicht später zu bereuen. Entscheidend für eine mögliche Wertsteigerung ist die Lage. Wenn sich das Objekt in einer Gegend mit erhöhtem Zuzug befindet, kann man jetzt darauf setzen, dass die Immobilie im Laufe der Zeit wegen erhöhter Nachfrage auch im Wert steigt. Insbesondere im Speckgürtel von Groß- und Mittelzentren ist dies seit Jahrzehnten der Fall. Eine Investition hier lohnt sich in der Regel. In dünn besiedelten Gebieten steigen Nachfrage und Preise weniger, in manchen Gegenden sinken sie sogar. Entscheidend ist dann, wo man zukünftig seinen Lebensmittelpunkt haben will, wie dort die Lebensqualität ist und welche Anfahrtswege man zur Arbeitsstätte in Kauf nehmen will. Zuschnitt und Ausstattung Grundriss und Größe des Objektes sollten nicht nur für den jetzigen Bedarf passen, sondern auch im Alter problemfrei zu bewohnen und zu bewirtschaften sein. Mit 20 Jahren sind die meisten Kinder aus dem Haus. Was nutzt einem dann ein Acht-Zimmer-Objekt mit drei Ebenen auf einem Grundstück von 1.500 Quadratmetern? Vielleicht geht es auch etwas kleiner, um auch noch mit Ü60 das Haus voll nutzen zu können. Auch ist zu berücksichtigen, ob die Ausstattung, also Bodenbeläge, Elektrik, Wasserleitungen, Heizung, Fenster noch einige Jahre nach der Anschaffung ihren Dienst tun. Gerade in den ersten Jahren nach der Anschaffung einer finanzierten Immobilie sind die Kosten hoch. Wenn dann noch ein Heizungs- oder Fenstertausch ansteht, kann es in der Haushaltskasse schnell eng werden. Die Katze im Sack Hat man eine bestimmte Immobilie ins Auge gefasst, gilt es, die Substanz eingehend zu prüfen. Ist der Keller neu gestrichen, kann dies auf einen Wasserschaden hinweisen, der übertüncht werden soll. Befinden sich auf dem Dachboden abgetrocknete Wasserspuren, könnte das Dach undicht sein. Sind die Wände frisch gestrichen, könnte dies besonders im Bereich der Fenster und in den Wandecken von Bad und Küche darauf hindeuten, dass dort Kältebrücken vorhanden sind, in denen sich Feuchte und Schimmel bilden. Wer nicht vom Fach ist, sollte daher vor einer Kaufentscheidung einen Bausachverständigen beauftragen, das Haus oder die Wohnung auf Herz und Nieren zu prüfen. Die Kosten hierfür sind weise angelegt, denn eine Schadstellensanierung kann schnell mittlere sechsstellige Beträge kosten. Ein einfaches Kurzgutachten zur Entscheidung, ob der Kauf der Immobilie tatsächlich infrage kommt, liegt zwischen 500 und 1.000 Euro. Um den Zustand einer Immobilie vollumfänglich durch ein professionelles Vollgutachten schätzen zu lassen, ist mit einem Kostenaufwand von 0,5 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises für die Immobilie zu rechnen, die aber gut angelegt sind. Versteckte Mängel! Und nun? In der Zeit nach dem Kauf können Schäden auftauchen, die vorher nicht bemerkt wurden. Dann gilt es zu prüfen, ob der Verkäufer diese bewusst verschwiegen hat, um den erwünschten Kaufpreis zu erzielen und den der Käufer bei Kenntnis der Mängel nicht bezahlt hätte. Hat der Verkäufer das Objekt vorher selbst bewohnt, liegt eine Kenntnis der Mängel nahe, hat er die Immobilie nach einer Erbschaft verkauft, ohne diese bewohnt zu haben, ist es schwieriger, die Kenntnis nachzuweisen, denn im Kaufvertrag wird ausgeschlossen sein, dass der Verkäufer für jeden Mangel haftet. Nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit können dann eine Haftung auslösen. In einer Vielzahl von Fällen dürfte ein kostspieliger Rechtsstreit mit Sachverständigengutachten unausweichlich sein. Tipp: Für Streitigkeiten bei Gebrauchtimmobilien gibt es eine Rechtsschutzversicherung, beim Neukauf meist nicht. Foto: privat Andreas Tietgen Rechtsanwalt Lister Meile 26 30161 Hannover Tel. 0511/53400451 Mobil 0172 / 184 51 49 tietgen@anwalt-hannover.eu www.anwalt-hannover.eu AUGEN AUF BEIM IMMOBILIENKAUF Der BWI-Rechtstipp Foto: Pixabay 30 Wohnen
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