BWI Ausgabe 01/2025

Die Marge für die Betreiber von Mieterstromanlagen ist interessant – und bleibt es dauerhaft für die nächsten 40 Jahren, also solange die Anlage auf dem Dach Strom produziert. Das Betreiben einer Mieterstromanlage kann über 20 Jahre gefördert werden, wenn die Voraussetzungen stimmen: • Die Anlage muss auf oder am Wohngebäude installiert sein (z.B. Carport, Garage, wenn keine Dachfläche vorhanden ist). • Der Strom für den Verbrauch im Gebäude darf nicht in das öffentliche Netz eingespeist werden. • Mehrere benachbarte Anlagen dürfen insgesamt ein Megawatt Strom liefern. • Die Inbetriebnahme muss nach dem Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes im Juli 2017 erfolgt sein. • Die Mieterstromanlage muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein. • Der Strom der Anlage muss an Mieter:innen des Gebäudes oder angrenzende Gebäude geliefert werden. Voraussetzungen der Mieterstromzuschlag und die Vergütung für die Einspeisung von Überschüssen – die Kosten für zusätzliche Zähler oder die Abrechnung. Durch das Mieterstrommodell leisten Gebäudeeigentümer:innen einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende. Hinzu kommt, dass der an der Immobilie erzeugteSolarstrom bei der energetischen Beurteilung des Gebäudes hinsichtlich der Energieeinsparverordnung angerechnet wird: Der vor Ort genutzte Solarstrom wird auf den Primärenergiebedarf eines Gebäudes mindernd angerechnet. Zudem profitieren die Eigentümer:innen beträchtlich von einer zusätzlichen Einnahmequelle: Die Marge zwischen den Stromgestehungskosten und dem Verkaufspreis pro Kilowattstunde ist höchst attraktiv, und das auf Dauer. Gleichzeitig trägt sie erheblich dazu bei, dass sich die neue Gebäudetechnik innerhalb von vier bis acht Jahren amortisiert. Für Christian Hagen ist das allgemeine Potenzial von Mieterstromanlagen hoch, denn Vermieter erschließen sich dadurch weitere Einkünfte bei Bestandsgebäuden – „es können so gut wie alle Mehrfamilienhäuser mit geeignetem Dach ausgerüstet werden“, sagt er. Am Ende profitiert aber am allermeisten das Klima. Dass das höchst erstrebenswert ist, versteht sich von selbst. Mieter:innen profitieren mit Die Bewohner:innen sparen durch die neue Anlagentechnik auf ihrem Dach zehn bis zwanzig Prozent ihrer bisherigen Energiekosten ein – und das dauerhaft als preisstabile Alternative zu herkömmlichen Stromverträgen. Die Ersparnisse ergeben sich eben daraus, dass Netzentgelte, netzseitige Umlagen, die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe entfallen. Der lokal erzeugte PVStrom muss nicht das öffentliche Netz durchqueren, sodass Abgaben und Umlagen entfallen. Steigende Strompreise gehören für die Anwohner:innen damit der Vergangenheit an! rk INFORMATION www.hagen-energiesysteme.de Mixstrom Einnahmen frühjahr 2025 49

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQwNjM=