BWI Ausgabe 02/2025

Politik entscheidet über neue Satzung Zweckentfremdung von Wohnraum Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Hannover ist seit Jahren angespannt. Insbesondere die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum übersteigt das vorhandene Angebot. In 2022 hatte der Verwaltungsrat beauftragt, eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung vorzulegen. Dem kommt die Verwaltung mit der jetzt veröffentlichten Beschlussvorlage nach. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss beriet Anfang Mai über die Vorlage. Anliegen der Satzung ist es, bestehenden Wohnraum zu erhalten und Umnutzungen für andere Zwecke unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung, ein längerer Leerstand oder eine überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnungen untersagt werden. Ein Instrument, mit dem die Verwaltung dem Mangel an Wohnraum in der Stadt entgegenwirken möchte. www.hannover.de Eefje Pompen verstärkt Vorstandsteam Wechsel bei Enercity Der Aufsichtsrat der enercity AG hat in seiner Sitzung Anfang April 2025 Eefje Pompen als Nachfolgerin von Dirk Schulte zur neuen Personalvorständin und Arbeitsdirektorin bestellt. Eefje Pompen, vormals Eefje Dikker, kommt von der Mercedes Benz Group zu enercity. Nach ihrem Studium der Kommunikationswissenschaften begann sie 1996 als Trainee bei der Mercedes-Benz AG. Bis 2014 war sie im Daimler-Konzern in unterschiedlichen Führungspositionen tätig, unter anderem als Leiterin Global Executive HR. Seit April 2023 ist Eefje Pompen Head of Global HR Transformation, Digitization & Operations, Mercedes-Benz Group. Davor war sie seit 2020 Mitglied des Daimler HR Executive Committees und Arbeitsdirektorin der Daimler Mobility AG. Bevor sie Arbeitsdirektorin wurde, leitete die Niederländerin seit Juni 2019 den Bereich Human Resources des Unternehmens. www.enercity.de Expertentipp des VPB Bestandsbauten werden oft „gekauft wie besehen“ Alte Häuser haben ihren Charme, aber auch Schönheitsfehler und Mängel. Viele Käufer:innen merken das erst nach dem Einzug und fragen sich dann: Muss das nicht noch die/der Verkäufer:innen in Ordnung bringen? Seltener als gedacht, meint dazu der Verband Privater Bauherren (VPB), denn im Kaufvertrag werden die Gewährleistungsansprüche oft wirksam ausgeschlossen. Formulierungen wie „gekauft wie besehen“ deuten darauf hin. Auf offensichtliche Mängel wie feuchte Wände beispielsweise müssen Verkäufer:innen nicht extra hinweisen, sie sind ja zu sehen. Allerdings müssen die Eigentümer:innen alle Fragen offen beantworten und er darf ihm bekannte – erhebliche – Mängel im Vorfeld auch ungefragt nicht verschweigen. Mancher, der ein ererbtes Haus verkauft, hat keine Ahnung, was sich darin verbirgt. Rücktritt wegen arglistiger Täuschung sind nur selten möglich, weil die Erwerbenden das kaum je beweisen können. www.vpb.de Foto: Freepik Anja Ritschel (links), Aufsichtsratsvorsitzende der enercity AG, zusammen mit Eefje Pompen (rechts) Foto: enercity Foto: AdobeStock/Enrico Obergefäll Wer beim Kauf eines alten Hauses sichergehen will, sollte sich von einem Bausachverständigen beraten lassen. Bestehender Wohnraum soll erhalten bleiben und Umnutzungen für andere Zwecke unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. sommer 2025 7

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