BWI Ausgabe 01/2026

So viel Geld gibt der Staat 2026 Fördermittel für Fenster, Türen und Fassaden Die energetische Sanierung der Gebäudehülle gehört zu den wirksamsten Maßnahmen, um den Energieverbrauch eines Hauses zu senken. Fachleute empfehlen, Fenster, Fassade und Dach vor dem Einbau einer neuen Heizung zu erneuern – denn solange Wärme durch undichte Stellen entweicht, rechnet sich eine moderne Heizanlage nicht. Neben der Energieeinsparung profitieren Bewohner:innen von mehr Wohnkomfort, etwa durch gleichmäßigere Raumtemperaturen und weniger Zugluft. Für Sanierungsvorhaben an der Gebäudehülle stehen Menschen mit Eigentum drei Förderwege offen: direkte Zuschüsse, zinsgünstige Kredite sowie steuerliche Vergünstigungen. Zuschüsse und Kredite werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt. Der Verband Fenster und Fassade (VFF) erläutert in diesem Beitrag Details zu den verschiedenen Möglichkeiten. Direkten Zuschuss beantragen Das Förderspektrum umfasst neue Fenster und Türen, die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Fußböden und Geschossdecken sowie außen liegenden Sonnenschutz wie Rollläden, Jalousien oder Fenstermarkisen. Auch vorbereitende Baumaßnahmen fallen unter die Förderung. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt der Staat einen direkten Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionskosten. Eigentümer, die einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen, erhalten zusätzlich fünf Prozent – insgesamt also bis zu 20 Prozent. Für die Erstellung des Fahrplans ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich, der die Immobilie vor Ort begutachtet und in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sein muss. Ergänzungskredit und Effizienzhausförderung Eigentümer, die einen direkten Zuschuss nach BEG erhalten, haben die Möglichkeit, für die verbleibenden Kosten einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro zu beantragen. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 90.000 Euro, fallen besonders günstige Zinsen an. Wer umfassender saniert – etwa neue Heizung, Dämmung und Fenster kombiniert – und damit eine Effizienzhausklasse erreicht, erhält über die BEG einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 150.000 Euro. Die genauen Konditionen richten sich nach der erreichten Effizienzklasse des Gebäudes. Steuerbonus als Alternative Alternativ zu Zuschüssen und Krediten lassen sich die Sanierungskosten über § 35c EStG steuerlich geltend machen. Eigentümer:innen setzen dabei 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf drei Jahre direkt von der Steuerschuld ab – bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt die Hälfte der Kosten für Baubegleitung und Fachplanung. Handwerksleistungen für die Sanierung können ebenfalls als haushaltsnahe Handwerksleistung nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Sonnenschutzsysteme sind von der steuerlichen Förderung allerdings ausgenommen. Fördermittel-Assistent hilft bei der Planung Der VFF empfiehlt, sich für die Planung von energetischen Sanierungsprojekten frühzeitig an einen Fachbetrieb zu wenden. Eine fachgerechte Beratung helfe nicht nur dabei, die passende Förderung zu finden, sondern stelle auch sicher, dass die Maßnahmen technisch sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. Detaillierte Auskunft über Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen gibt der VFF-FördermittelAssistent: Eigentümer:innen geben Projekt, Postleitzahl und Baujahr der Immobilie ein – die Datenbank listet dann alle verfügbaren Fördermöglichkeiten auf. INFORMATION www.fenster-koennen-mehr.de www.window.de Foto: Freepik 28 Wohnen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQwNjM=