BWI Ausgabe 01/2026

BERATUNG JETZT ANFORDERN! 0511 3009858  Scan für Kontakt Effizient, Nachhaltig, Zukunftssicher • Maßgeschneiderte Wärmepumpenplanung • Individuelle Beratung (Fördermöglichkeiten) • Fachgerechte Installation & Inbetriebnahme • durch Meisterbetrieb • Zukunftssichere Systeme für Ihr Zuhause • Leasing- & Finanzierungsangebote   proHeSa Gebäudetechnik Hagenbleckstr. 50 30455 Hannover www.prohesa.de info@prohesa.de Starke Partner für Ihr Zuhause Wir beraten Sie zu Modellen von Bosch und Stiebel. Wärmepumpen: Die Zukunft des Heizens in Hannover. Freitag, der Vertrauensanwalt des VPB, betont. Wer dies beim Verkauf unterlasse, könne zur Zahlung der Sanierungskosten verurteilt werden. Wer sein altes Haus saniert und dabei etwa asbesthaltigen Belag durch ein gesundheitlich unbedenkliches Parkett ersetzt, kann dies unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer geltend machen.“ Voraussetzung für die Steuerersparnis sei allerdings ein amtliches technisches Gutachten nach Vorgabe des zuständigen Finanzamtes. INFORMATION www.vpb.de Ob man nun erbt oder kaufen möchte: Ältere Häuser sollte man gründlich begutachten“, rät Thomas Penningh, Leiter des Regionalbüros Braunschweig im Verband Privater Bauherren (VPB). Ob die Heizungsanlage, Fenster und Außentüren sowie die Dämmung der Außenwände mangelhaft sind, fällt meist schnell ins Auge. „Doch ältere Häuser offenbaren oft erst bei genauerem Hinsehen böse Überraschungen“, warnt Penningh: „Seinerzeit sind Materialien verbaut worden, die mittlerweile als Schadstoffe deklariert sind und eine Gesundheitsgefahr darstellen können.“ Unabhängige Baugutachter wie etwa vom VPB können aufklären, ob und in welchem Maße Schadstoffe in einem Haus verbaut wurden und was deshalb zu tun ist. Orientierung gibt auch die Gefahrstoffverordnung des Umweltbundesamtes. Diese erlaubt etwa zur „funktionalen Instandhaltung“ von Gebäuden im Bereich geringer und mittlerer Risiken. „Tätigkeiten unter Asbestbelastung dürfen nur mit Schutzmaßnahmen und nur von geschulten Handwerksbetrieben durchgeführt werden“, so Penningh. „Von Vorteil für Kaufinteressenten ist, dass die Rechtsprechung für Verkäufer älterer Häuser eine Offenbarungspflicht bei Kenntnis von Asbestbelastung vorsieht – also ungefragt“, wie Holger Ältere Häuser rechtzeitig auf Schadstoffe untersuchen Expertentipp des Verband Privater Bauherren e.V.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQwNjM=