April/Mai 2022 19 Gesellschaft zur Bildung und Forschung im Schornsteinfegerhandwerk mbH Schützen Sie aktiv sich und ihre Familie Den Ernstfall kann man nicht proben Immer noch stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch bei einem Brand, in den meisten Fällen an einer Rauchvergiftung in seinem Zuhause. Dabei werden zwei Drittel aller Brandopfer nachts im Schlaf überrascht. Ein Rauchwarnmelder ist der beste Lebensretter bei Bränden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Durch den lauten Alarm bei Brandgefahr gibt er Ihnen und Ihrer Familie den nötigen Vorsprung um sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Jedoch müssen Sie sich auf die Funktion und Wirksamkeit Ihrer Rauchwarnmelder verlassen können. Ein funktionierender Rauchmelder nützt nur dann, wenn er richtig montiert und auch gewartet wird. Informieren Sie sich unter: Telefon 0511-77036-77 Ein Unternehmen des niedersächsischen Schornsteinfegerhandwerks www.gbfs-mbh.de | info@gbfs-mbh.de Ene rge t i sche San i e r ung Rauchwarnmelder retten Leben Unsere Rauchwarnmelder sind zertifiziert mit dem „Q“, dem unabhängigen Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen Nehmen Sie Ihre Pflicht Ernst! Rauchwarnmelder sind seit Ende 2015 in allen Wohnungen und Häusern vorgeschrieben. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. 13% 45% 16% 26% sind optimal mit Rauchwarnmeldern geschützt* erfüllen lediglich den Mindestschutz* sind falsch installiert und daher nutzlos* sind komplett ohne Rauchwarnmelder* * der Haushalte in Niedersachsen, nach einer Felderhebung 2020 des Landesinnungsverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen. VERKAUF ze r t i f i z i e r t e r Rauchwa r nme l de r MONTAGE gemäß Landes - bauordnung WARTUNG i n rege lmäß i gen Abs t änden G c t gungen, die der Schornsteinfeger im Feuerstättenbescheid festgelegt. Gerade ältere Hausbesitzer geben den kompletten Reinigungsauftrag lieber an den Schornsteinfeger an. Er verfügt über das entsprechendeWerkzeug und kann verschiedene Arbeiten in einem Termin zusammenlegen. Nach Sanierung: Keine Luft mehr für den Ofen? Über den Sommer haben viele Hausbesitzer staatliche Förderungen genutzt und energetische Sanierungen wie den Einbau neuer Fenster oder eine Dämmung der Gebäudehülle in Angriff genommen. Gerade bei der Sanierung von Bestandsgebäuden gibt es allerdings einiges zu beachten. Sollte imGebäude zum Beispiel eine raumluf tabhängige Feuerstätte installiert sein, kann diese neueDichtheit zumProblem werden. Raumluftabhängige Feuerstätten, darunter viele Kaminöfen, ziehen bei der Verbrennung Luft aus dem Aufstellraumund sind auf Basis von Raumvolumen und Luftzustromgeplant worden. Mehr Dichtheit bedeutet hier möglicherweise weniger Luft für den Ofen. Genügend Verbrennungsluft ist jedoch eine Voraussetzung für einen sicheren, emissionsarmen Heizbetrieb. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks rät Hausbesitzern möglichst vor einer geplantenMaßnahmedenbevollmächtigenBezirksschornsteinfeger zu informieren. Er kann überprüfen, ob die Verbrennungsluf t- versorgung weiterhin ausreichend ist. Vorsicht bei gebrauchten Öfen Es gibt Grenzwerte, die ein Ofen einhalten muss. Öfen mit Baujahr bis einschließlich 1994 mussten bereits bis Ende 2020 ausgetauscht, nachgerüstet oder außer Betrieb genommenwerden, wenn sie diese nicht einhalten. Bis 2024 sind Öfen mit Baujahr bis 21.03.2010 an der Reihe. Die Grenzwerte gelten entsprechend. Tipp: Holz von regionalen Anbietern hat eine bessere CO2-Bilanz als importierteWare und ist häufig günstiger als industriell getrocknetes Holz. Wer sich bei einem Austausch für einen gebrauchten Ofen interessiert, sollte beachten: Für ihn gelten die strengeren Grenzwerte der Stufe 2 der 1. BImSchV, da er neu in Betrieb genommen wird. Außerdem könnte er Mängel aufweisen, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind. Für alle Öfen gilt: Vor der ersten Nutzung muss der bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger die Feuerstätte, den Schornstein sowie den Anschluss überprüfen. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt grundsätzlich ein vorheriges Beratungsgespräch mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. INFORMATIONEN www.schornsteinfeger.de
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