BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 2_2023

Sonnenenergie als Energiequelle nutzen ist so aktuell wie nie. Rohstoffknappheit, steigende Energiekosten, der immer schneller fortschreitende Klimawandel sowie die angestrebte Klimaneutralität erfordern ein Umdenken bei Energiegewinnung und -versorgung. Was liegt also näher, als die schier unerschöpfliche Sonnenenergie zu nutzen? Kohleausstieg und das politisch beschlossene Aus der Kernkraft werden wesentlich begleitet von dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG), das erstmals 2020 in Kraft trat und seither stetig reformiert und weiterentwickelt wurde. Als zentrales Steuerungsinstrument ist es das Ziel des EEG, die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Mit dem EEG verbunden sind Förderprogramme, die Anreize für private und institutionelle Investitionen setzen sollen. So wurde im Bereich der Dachanlagen mit dem EEG 2023 unter anderem eine höhere Vergütung für die Anlagen eingeführt, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen. Mit Blick auf die Freiflächenanlagen wurde die Flächenkulisse erweitert und Anlagenkonzepte, wie Floating-PV oder Agri-PV, in die Förderung integriert. Chancen für den privaten Einsatz Auch für den privaten Bereich kann sich die Umstellung von Strom- und Wärmeerzeugung wirtschaftlich lohnen. Die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ist 2023 deutlich günstiger geworden, denn seit Januar entfällt die Umsatzsteuer für den Erwerb für Anlagen mit einer Leistung bis höchstens 30 Kilowatt peak. Umsatzsteuerbefreit sind ebenfalls Stromspeicher und weitere Komponenten. Auch das Einspeisen von produziertem, aber nicht selbst verbrauchtem Strom lohnt sich, denn Betreiber von kleinen PV-Anlagen sind seit 2023 von der Einkommensteuer auf Einspeisungsvergütungen befreit. Zudem können Handwerksleistungen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden (§ 35a EStG). Wohl überlegte Investitionen können auch kurzfristig positive Auswirkungen haben: Die Einspar- und Ertragspotenziale sind je nach verfügbarer Solarfläche und individuellem Verbrauch höchst unterschiedlich. Auch die Förderprogramme vom Staat oder von Strom- und Energieanbietern sind nicht so einfach überschaubar. Verbraucherzentralen können hier wertvolle Tipps geben, Klimaagenturen beraten meist kostenfrei, und auch Berechnungsangebote im Internet sind hilfreich. Grundsätzlich gilt: Je größer die verfügbare Solarfläche und der individuelle Stromverbrauch, desto höher sind die Einsparpotenziale. Je niedriger der Stromverbrauch, desto höhere Einnahmen lassen sich aus der Einspeisung generieren. Entscheidend ist, sich ausführlich und nicht nur von einem Anbieter beraten zu lassen. Daneben sollte man vertraglich auf Zusicherungen über die Ertragsstärke und die Lebensdauer der Anlage Wert legen. Denn nur so ist gewährleistet, dass die versprochenen Leistungen auch tatsächlich eintreten. Andreas Tietgen INFORMATIONEN Andreas Tietgen, Rechtsanwalt Lister Meile 26, 30161 Hannover, Tel. 0511 / 53 400 451 Mobil 0172 / 184 51 49, tietgen@anwalt-hannover.eu www.anwalt-hannover.eu G & M Immobilien Ihr Ansprechpartner: Stefan Müller Immobilienmakler Dipl.-Ing. (Architektur) Sachverständiger für das Bauwesen Rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!  0 51 39 / 97 20 40 4 Info@gmi.de www.gmi.de  Vermarktung Ihrer Immobilie  Marktwertgutachten  Energieausweis  Aufmaß Ihrer Immobilie  Grundriss-Erstellung  Wohnflächenberechnung  Immobilienkaufberatung ...und vieles mehr... Anzeige Foto: privat Der BWI-Rechtstipp zum Thema Sonnenstrom Private Solaranlagen: Was ist zu beachten? 38 Energiesparen

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