BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 2_2023

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Baufamilien dürfen sich nicht nur auf Notare verlassen! Der Verkauf von Immobilien muss von Notar:innen beurkundet werden. Diese handeln als Stellvertreter:innen des Staates und übernehmen mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Daher verlassen sich Käufer:innen sich bei der Beurkundung komplett auf sie. Es ist aber weder Aufgabe noch Pflicht der Notar:innen zu prüfen, ob der Kaufvertrag für eine Immobilie „fair“ ist oder die Kaufenden vielleicht einseitig benachteiligen. Im Gegenteil: Notar:innen achten nur darauf, dass der Vertrag dem geltenden Recht entspricht. Und sie müssen den Baufamilien die Vertragsunterlagen 14 Tage vor dem Notartermin zustellen. Innerhalb dieser Frist haben diese dann Gelegenheit, den Vertragsentwurf selbst vom unabhängigen Expert:innen prüfen zu lassen. www.vpb.de 6 Kurz notiert Kurz notiert FertighausWelt Hannover mit neuen Musterhäusern Der Baufrühling kann beginnen! Die FertighausWelt am Flughafen Hannover lockt Bauinteressierte in diesem Frühling mit zwei neuen Musterhäusern von massa haus und Schwabenhaus. Massa haus macht mit seiner neuen Stadtvilla des Typs LifeStyle 17.01 W Lust auf den Hausbau: Das zweigeschossige Haus mit mediterran anmutendem Walmdach weist einen durchdachten Grundriss mit insgesamt 214 Quadratmetern Nettogrundfläche auf. Im Mai 2023 eröffnet auch der Hersteller Schwabenhaus sein Musterhaus in Langenhagen. „Die Neubauten sind eindrucksvolle Beispiele für nachhaltige und energieeffiziente Eigenheime. Damit wird das große Potenzial der Holzfertigbauweise im Hinblick auf klimaneutrales Bauen für alle Bauinteressenten erlebbar“, erklärt Ausstellungsbetreiber Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). www.fertighauswelt.de Foto: BDF/massa haus Das neue Musterhaus von massa haus in der FertighausWelt Hannover Dekra-Experten warnen vor Sach- und Gebäudeschäden Feuchter Keller – sofort reagieren Wer im Keller einen modrigen Geruch wahrnimmt oder feuchte Stellen am Mauerwerk entdeckt, sollte der Sache sofort auf den Grund gehen. „Werden Feuchteschäden in Wänden oder Böden nicht zügig beseitigt, kann dies zu substanziellen Schäden an der Immobilie führen“, warnt der Dekra-Bausachverständige Andreas Kraus. Mit einem Hygrometer lässt sich leicht feststellen, ob der anzustrebende Normalwert von 50 bis 60 Prozent Luftfeuchtigkeit deutlich überschritten wird. Als Sofortmaßnahme empfiehlt sich intensives Stoßlüften, an trockenen kalten Tagen. Dazu die Fenster und Türen mehrmals minutenlang weit öffnen und dabei für Durchzug sorgen. Die trockene kalte Außenluft kann viel Feuchtigkeit aufnehmen und nach außen abführen. www.dekra.de Foto: Dekra Schimmel im Keller: Substanzielle Schäden drohen.

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