BWI Ausgabe 02/2024

SOLARPAKET VERABSCHIEDET: WICHTIGE ERLEICHTERUNGEN FÜR DEN PV-ZUBAU Mehr Tempo für die Energiewende Nach langem Warten ist das Solarpaket I am 26. April von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Damit werden einige wichtige Änderungen wirksam, die den PV-Zubau weiter fördern sollen. Erleichterungen gibt es insbesondere im Bereich der Balkonkraftwerke, aber auch bei der gemeinschaftlichen Energieversorgung, wodurch Mieter:innen endlich stärker an der Energiewende partizipieren können. Balkonkraftwerke oder auch „Steckersolargeräte“ haben in den letzten Jahren ein exponentielles Wachstum erlebt. Sie erlauben einen niedrigschwelligen Einstieg in die eigene Stromerzeugung und können auch von Mieter:innen genutzt werden, weshalb sie zuletzt besonders beliebt waren. Im Rahmen des Solarpakets wurden nun einige Änderungen auf den Weg gebracht, um die Anmeldung und den Betrieb solcher Anlagen zu erleichtern. Die vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister hatte die Bundesnetzagentur bereits vorweggenommen – darüber hinaus muss nun aber auch keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber erfolgen (§8 Abs. 5a EEG). Maximale Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke steigt Eine weitere Maßnahme betrifft die Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze von Balkonkraftwerken: War die Wechselrichterleistung bislang auf 600 Voltampere bzw. Watt begrenzt, sind jetzt bis zu 800 Voltampere erlaubt. Die nominelle Modulleistung darf dabei sogar bis zu zwei Kilowatt betragen, solange der Wechselrichter die Leistung auf 800 Watt begrenzt (§9 Abs. 1 EEG). So wird zwar in sonnenreichen Stunden Energie verworfen, jedoch können Foto: AdobeStock/Robert Poorten Die Anmeldung und der Betrieb von Steckersolargeräten wird durch das Solarpaket weiter erleichtert. 26 Energiesparen

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