BWI Ausgabe 02/2024

hierdurch über einen längeren Teil des Tages die vollen 800 Watt abgerufen werden. In diesem Kontext muss jedoch bedacht werden, dass die entsprechende VDE-Norm noch angepasst werden muss. Hierbei kann es aber noch zu Einschränkungen kommen, so dass die zwei KilowattModulleistung möglicherweise noch beschränkt wird. Ein weiteres Hindernis bestand im Kontext der Steckersolargeräte bislang darin, dass der Stromzähler zwingend eine Rücklaufsperre haben musste – also nicht rückwärtslaufen durfte, wenn mehr Solarstrom erzeugt als verbraucht wurde. Mit dem Solarpaket sollen solche Zähler übergangsweise geduldet werden, um die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken nicht zu verzögern (§10a EEG). PV-Zubau auf Mehrfamilienhäusern stärken Speziell Mieter:innen, aber auch Eigentümer:innen in einer Wohneigentümergemeinschaft können durch das Solarpaket stärker an der Energiewende partizipieren: Das gilt nicht nur aufgrund der Erleichterungen für Balkonkraftwerke, sondern auch aufgrund der Neuregelungen zur sogenannten gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b Energiewirtschaftsgesetzes). Das bekannte Mieterstrommodell wurde aufgrund der Komplexität in der Vergangenheit nur selten angewendet. Durch die Neuregelungen im Solarpaket kann der Strom aus einer großen PV-Anlage nun im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung unkompliziert auf verschiedene Nutzer:innen in dem Gebäude aufgeteilt werden (§3 Nummer 20 Energiewirtschaftsgesetzes). Alle Bewohner:innen eines Hauses können an diesem Modell teilnehmen und den nötigen Reststrom eigenständig von einem Energieversorger beziehen. Der überschüssige Strom aus der PV-Anlage wird in sonnenreichen Zeiten normal vergütet, einen Mieterstromzuschlag gibt es dagegen nicht. Für die Erfassung der entsprechenden Strommengen benötigen die an dem Modell teilnehmenden Parteien jeweils Smartmeter – die Aufteilung des Stroms erfolgt über einen vorher festgelegten Schlüssel. Große Dachflächen für die Energiewende nutzen Ein weiteres Augenmerk legt das Solarpaket auf die stärkere Nutzung von großen Dachflächen. Diese werden bislang oft nicht vollständig belegt, weil die Wirtschaftlichkeitsberechnung bei kleinerer bzw. unvollständiger Nutzung des Daches häufig besser ausfiel. Mit der Erhöhung der Einspeisevergütung für Anlagen ab 40 Kilowatt peak um 1,5 Cent pro Kilowattstunde (§ 48 Absatz 2 EEG) wird es nun attraktiver, größere Dächer vollständig zu belegen. Dies ist besonders für Unternehmen und öffentliche Gebäude relevant. INFORMATIONEN Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen www.klimaschutz-niedersachsen.de Bruttoleistung und Anzahl der Steckersolaranlagen haben in Niedersachsen zuletzt deutlich zugenommen. Grafik: KEAN, Datenquelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Stand: 02.02.2024 ÜBERSCHUSSEINSPEISUNG Anlagengröße Verfügungssatz Vergütungssatz Solarpaket I Bis 10 kWp 8,1 ct/kWh 8,1 ct/kWh 10 bis 40 kWp 7,0 ct/kWh 7,0 ct/kWh 40 bis 100 kWp 5,7 ct/kWh 7,2 ct/kWh VOLLEINSPEISUNG Anlagengröße Verfügungssatz Vergütungssatz Solarpaket I Bis 10 kWp 12,9 ct/kWh 12,9 ct/kWh 10 bis 40 kWp 10,8 ct/kWh 10,8 ct/kWh 40 bis 100 kWp 10,8 ct/kWh 12,3 ct/kWh Jahr Anzahl Bruttoleistung in kWp (Summe) 2019 27 23,8 2020 116 81,0 2021 929 622,1 2022 7.814 5.700,4 2023 36.385 29.345,5 juni 2024 27

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