BWI Ausgabe 02/2024

Viele Wege führen ans Ziel – dies gilt auch für die Erfüllung der Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das GEG verlangt, dass neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das gilt im Neubau ebenso wie im Falle einer Heizungsmodernisierung – bei Bestandsgebäuden gibt es jedoch Übergangsfristen. Wärmepumpen, WärmepumpenHybridsysteme, gasförmige, flüssige oder feste Biomasse sowie Wasserstoff sind die wichtigsten parallelen Technologiepfade auf dem Weg zu einer GEGkonformen Heizungsanlage. Aber auch weitere Optionen wie der Anschluss an ein Wärmenetz sind möglich. Voraussetzung ist erst einmal die kommunale Wärmeplanung. In Großstädten soll sie bis 30. Juni 2026 und in Gemeinden unter 100.000 Einwohner:innen bis 30. Juni 2028 vorliegen. Ist sie noch nicht veröffentlicht, gelten Übergangsfristen, in denen neue Öl- oder Gas-Brennwertkessel mit einem verpflichtenden, progressiven Bioanteil – 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 – eingebaut werden dürfen. Erfüllungsoption Wärmepumpe (elektrisch) Elektrisch betriebene Wärmepumpen sind die im GEG präferierten Heizsysteme, um Klimaneutralität in Gebäuden zu erreichen. Nicht nur die Quellenenergie, sondern auch der Betriebsstrom wird als 100 Prozent klimaneutral angenommen. EE65% wird erfüllt, wenn eine oder mehrere Wärmepumpen den kompletten Wärmebedarf decken. Wärmepumpen sind platzsparend, arbeiten effizient und leise. Je nach Ausführung besitzen die Geräte eine Innen- sowie eine Außeneinheit.Einige Modelle können den Prozess umkehren und den Wohnräumen Wärme entziehen. So funktioniert die Wärmepumpe in den Sommermonaten zur Kühlung. MIT UNTERSCHIEDLICHEN HEIZSYSTEMEN DIE GEG-ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN So passt das! Erfüllungsoption WärmepumpenHybridsystem Wärmepumpen-Hybridsysteme bestehen in der Regel aus einer Wärmepumpen-Außeneinheit, einem konventionellen Wärmeerzeuger (Gas- oder Öl-Brennwert) und einer Hybrid-Hydraulikgruppe für die optimale Regelungsstrategie im Heiz- und Warmwasserbetrieb. Mit diesem Heizsystem können Anlagenbetreiber:innen für ihr unsaniertes oder teilsaniertes Bestandsgebäude direkt den Anteil an erneuerbaren Energien auf mehr als 65 Prozent heben und sukzessive auf bis zu 100 Prozent erhöhen, wenn sie ihr Gebäude energetisch weiter optimieren. Die Wärmepumpenleistung muss bei Normaußentemperatur mindestens 30 Prozent der Gebäudeheizlast oder mindestens 30 Prozent des Spitzenlast-Wärmeerzeugers (Öl- oder GasBrennwert) abdecken. Darüber hinaus müssen beide Wärmeerzeuger über eine gemeinsame fernansprechbare Steuerung verfügen. Wichtig: Die Wärmepumpe ist vorrangig zu betreiben. Erfüllungsoption Solarthermieanlagen Solarenergie ist kostenlos und emissionsfrei verfügbar. Thermische Solaranlagen bestehen aus flächigen Kollektoren, die mit einem Wärmeträger gefüllt sind. Durch die Sonnenstrahlung erwärmt sich diese Trägerflüssigkeit. Die gesammelte Energie wird in den Heizkreislauf übertragen. Möglich sind Konzepte zur reinen Warmwasserbereitung oder zur kombinierten Heizungsunterstützung. Solarthermieanlagen können die EE65%-Anforderung in der Regel nur teilweise erfüllen, was über einen Einzelnachweis nach DIN V 18599 erfolgen muss. Die Berechnung erfolgt zum Beispiel durch Energieeffizienz- Erfüllungsoption Wärmepumpe: Elektrisch betriebene Wärmepumpen wie die Buderus Logatherm WLW186i sind die bevorzugte Lösung nach dem Gebäudeenergiegesetz. Foto: Buderus 32 Energiesparen

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