BWI Ausgabe 02/2024

42 Outdoor & Garten Ein Garten wird manchmal erst dann zur Erholungs- und Erlebnisoase, wenn Wasser ins Spiel kommt. Was liegt also näher, als einen Pool zu bauen oder einen Teich anzulegen? Allerdings sollte man den Herstellungsaufwand und die dauerhaft notwendige Pflege nicht außer Acht lassen. Wer sich für einen Pool entscheidet, bei dem steht sicher eher der Spaßfaktor im Vordergrund, wer einen Gartenteich anlegt, liebt eher die Idylle und das Naturerlebnis. Doch bergen beide Varianten auch Haftungsrisiken, die nicht unterschätzt werden sollten. Sicherung des Grundstücks Eine sichtbare Abgrenzung des Grundstückes reicht in der Regel nicht aus. Vielmehr muss eine Grundstücksabgrenzung in der Weise erfolgen, dass Kinder nicht ungehindert auf das Grundstück gelangen können. Teichbesitzer:innen sind daher in der Regel verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen in zumutbarer Weise zu tätigen. Ein umzäuntes Grundstück soll verhindern, dass der Garten unbeaufsichtigt betreten und der Pool oder der Gartenteich durch Fremde genutzt werden und diese dabei zu Schaden kommen. Wird der Zugang nicht ausreichend gesichert, können Gartenbesitzende bei Schäden zur Haftung herangezogen werden. Dabei ist vor allem auf das Alter des Geschädigten abzustellen: Während Kleinkinder der ständigen Aufsicht bedürfen, müssen verkehrssicherungspflichtige Gartenteichbesitzer:innen nicht mit einem Aufsichtsversagen des Aufsichtspflichtigen rechnen und haftet nicht bei Schäden. Fällt aber ein sechsjähriges Kind beim Spielen in den Teich, haften der Grundstückseigentümer:innen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wohin mit Pool und Teich? Wer Pool und Teich anlegt, wird sicher darauf achten, dass diese nicht von öffentlichen Wegen und Straßen direkt einsehbar sind. Damit ist schon der erste Schritt getan, denn ein gut sichtbares Gewässer lädt Fremde geradezu ein, sich dem Teich zu nähern. Eine gute Beleuchtung, gekoppelt mit einem Bewegungsmelder, ist empfehlenswert, um gerade bei Dunkelheit zu verhindern, dass Personen ins Wasser stürzen. Bei Teichen ist auch eine natürliche Holzumzäunung, die sich optisch einfügt, zum Beispiel mit einem Staketenzaun, empfehlenswert. Auch für den Poolbereich sind stabile Umzäunungen mit Zauntoren als Zugang zu empfehlen. Absicherung des Teiches und des Pools Wenn in der Nachbarschaft Kleinkinder wohnen oder öfter bei den Großeltern zu Besuch sind, besteht automatisch eine höhere Pflicht, Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, als in einer Gegend, in der vorwiegend ältere Erwachsene leben. Eine stabile Poolabdeckung sollte aber in jedem Fall verwendet werden, wenn der Pool nicht genutzt wird, und ist auch für offene Regentonnen empfehlenswert. Stabile und gut verankerte Netze über Gartenteichen schützen daneben auch den Fischbestand vor Vögeln und Katzen. Allerdings muss hier auch berücksichtigt werden, dass die Schutznetze so gefertigt sind, dass sich Vögel nicht in ihnen verfangen können. Sonst droht ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Alternativ lassen sich Fischreiherattrappen oder ein Reiherschreck zum Schutz des Teichbesatzes verwenden. Andreas Tietgen INFORMATIONEN Andreas Tietgen, Rechtsanwalt Lister Meile 26, 30161 Hannover Tel. 0511 / 53 40 0 451 Mobil 0172 / 184 51 49 tietgen@anwalt-hannover.eu www.anwalt-hannover.eu DER BWI-RECHTSTIPP Risiken und Haftung bei Pools und Teichen Foto: privat Foto: iStock/skynesher

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