BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2020

Mai/Juni 2020 29 Compleo: Was Gebäudeeigentümer nun beachten müssen Ladeinfrastruktur light im neuen Gesetzesentwurf E s ist wie bei Fahrrädern und Radwegen: Werden Radwege ausgebaut, sind auchmehr Rad- fahrer auf den Straßen. Diesen Effekt erhofft sich die Europäische Union von der verpflichtenden Aufrüstung mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. So soll die Zahl der in Deutschland zuge- lassenen E-Mobile auf etwa sieben bis zehn Millionen gesteigert werden. Im März 2020 veröffentlichte die Bundesregierung daher den Gesetz- entwurf zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobi- lität in Gebäuden (Gebäude-Elektro- mobilitätsinfrastruktur-Gesetz – „GEIG“), der 2021 in Kraft treten soll. Anforderungen an Wohn­ gebäude Rechtlich verantwortlich sind dann die Gebäudeeigentümer. Verfügen neu ge- baute Wohngebäude über mehr als zehn Stellplätze, soll jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet wer- den. Erst einmal wird also durch den Einbau von Leerrohren für Elektro- und Datenkabel unddurchdieSchaffung von Raum für Zähler und Netzerweiterung die rein technische Voraussetzung ge- schaffen – die Kabel können bei Bedarf zu einemspäteren Zeitpunkt gelegt wer- den. Auch bei Bestandsgebäuden wird eine Nachrüstung bei großen Renovie- rungsmaßnahmen erforderlich, sofern die Kosten für die Aufrüstung der Lade- und Leitungsinfrastruktur nicht sieben Prozent der Gesamtkostender Renovie- rung überschreiten. Herausforderungen bei der Umsetzung Sorgen bei der Umsetzung bereitet der- zeit nochdas Versorgungsnetz, das nicht überall auf den erhöhten Strombedarf eingestellt ist. So könnten Hausan- schlüsse einer hohen Leistungsnach- frage beimgleichzeitigen Ladenmehre- rer Elektrofahrzeuge unter Umständen nicht standhalten. Gebäudeeigentümer oder Bauherren können sich jedochmit demNetzbetreiber oder Energieversor- ger bezüglich einer Netzerweiterung abstimmen, umdas Problemzu vermei- den. Wichtig ist also, bei Renovierungen oder Neubauten den zusätzlichen zeit- lichen und finanziellen Aufwand von Anfang an mit einzuplanen. Selbst wenn anfangs noch keine Kabel verlegt wurden, sollte die Bau- weise der Rohre einer umständlichen Verlegung von Kabeln und einge- schränkten Kapazitäten vorbeugen. Compleo nutzt dafür beispielsweise ein Sammelschienensystem, das sowohl Kabelsalat verhindert, als auch beliebig erweitert werden kann. Doch auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrie- ben ist, ist es durchaus sinnvoll, Kabel direkt zu verlegen und gesetzliche Vor- schriften eher über- als gar nicht zu er- füllen. Denn feststeht: Ladeinfrastruk- tur für Elektrofahrzeuge steigert nicht nur Wert und Qualität einer Immobilie, sondernwird immer häufiger auch zum Entscheidungskriterium bei der Wahl eines Miet- oder Kaufobjekts. Georg Griesemann INFORMATIONEN www.compleo.de AC oder DC – welche Ladesäule ist geeignet? Bei Wohngebäuden lohnen sich generell AC-Ladesäulen ammeisten. Sie laden mit einer Leistung von 3,7 bis 22 Kilowatt mit Wechselstrom. Dabei dauert der Ladevorgang zwar länger als bei Gleichstrom-Ladesäulen (DC), doch die Verweildauer der Fahrzeuge ist meist relativ lange. Der Autor ist Co-CEO und Gesellschafter bei Compleo, einem der führenden Hersteller von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und damit zentraler Akteur für die emissionsfreie Mobilität der Zukunft. Grafik: Compleo Foto: Compleo

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