BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2020
40 Energiesparen Gemeinhin gilt der fossile Brennstoff Heizöl als wenig klimafreundlich. Was spricht heute noch für eine Ölheizung? Das System Ölheizung hat sich als zu- verlässiger, ausgereifter Wärmeliefe- rant bewährt. Verbraucher profitieren immer wieder wie aktuell von günstigen Preisen für den nicht leitungsgebunde- nen Energieträger. Ölheizungen können künftig ohne Einschränkungen weiter- betrieben werden: Eine alte Ölheizung kann problemlos bis Ende 2025 gegen eine moderne Öl-Brennwerttechnik ausgetauscht werden. Aber Förderung erhält man dafür nicht mehr – oder doch? Eine staatliche Förderung gibt es, wenn eine erneuerbare Energiequelle mit in das Heizsystem eingebunden wird. Ab 2026muss sie jedoch imHybridsystem, also beispielsweise mit Solar, moderni- siert betrieben werden – Bestandsan- lagen dürfen jedoch normal weiter be- trieben werden. Der erneuerbare Teil erhält eine staatliche Förderung. Wenn es keine technischen Einbindungsmög- lichkeiten von alternativen Energien gibt, soll es Ausnahmeregelungen ge- ben. Insbesondere in ländlichen Regio- nen fehlt ja häufig eine Gas-Infrastruk- tur. Hier wird die Ölheizung als Brennwerttechnik in Kombination mit Solarthermie oder Holzofen noch viele Jahre konkurrenzlos sein. Bat ter ie-Tankanlagen: Regelmäßig warten, Auf lagen einhal ten Das sollten Betreiber von Ölheizungen beachten Gibt es spezielle Auflagen für Öltanks? Der Energiespeicher muss den heuti- gen technischen Anforderungen ent- sprechen. Insbesondere Tankanlagen, die nicht einer Sachverständigen-Prüf- pflicht nach der Anlagenverordnung AwSV unterliegen, werden häufig nicht ausreichend gewartet oder technisch überprüft. Viele Tankanlagen sind längst in die Jahre gekommen. Deshalb sind regelmäßige Überprüfungen wich- tig und werterhaltend. Mängel und Ri- siken lassen sich somit rechtzeitig er- kennen und beseitigten. Welche Unterschiede macht der Gesetz- geber zwischen ober- und unterirdischen Tankbehältern? Unterirdische Lagerbehälter über 1000 Liter Inhalt unterliegen der wiederkeh- renden Prüfpflicht. Hier empfiehlt sich eine Tankreinigung durch Tankschutz- Fachbetriebe, um auch den inneren Zustand des Behälters beurteilen zu können. Oberirdische Tankanlagen aus Kunststoff oder Stahl außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen nicht regelmäßig geprüft werden. Viele dieser Behälter und deren Sicherheitseinrich- tung sind aber in die Jahre gekommen, zu erkennen beispielsweise an Verfor- mungen, Verfärbungen oder Versprö- dungen. Wenn Behälter dieseMerkma- le aufweisen, sollten sie zeitnah gegen neue doppelwandige Tanks ausge- tauscht werden. Bei einem solchen Austausch entfällt dann auch die An- BWI sprach mit Peter Timm Harling, Sachverständiger und Präsident des Bundes verbandes Behälterschutz e.V. und der Güte gemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik e.V., über die Zukunft von Heizöl, Tankbehälter und rechtliche Auflagen. Fotos (2): IWO Foto: Harling Ölheizungen können auch künftig ohne Einschränkungen weiterbetrieben werden.
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