BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2020

40 Energiesparen Gemeinhin gilt der fossile Brennstoff Heizöl als wenig klimafreundlich. Was spricht heute noch für eine Ölheizung? Das System Ölheizung hat sich als zu- verlässiger, ausgereifter Wärmeliefe- rant bewährt. Verbraucher profitieren immer wieder wie aktuell von günstigen Preisen für den nicht leitungsgebunde- nen Energieträger. Ölheizungen können künftig ohne Einschränkungen weiter- betrieben werden: Eine alte Ölheizung kann problemlos bis Ende 2025 gegen eine moderne Öl-Brennwerttechnik ausgetauscht werden. Aber Förderung erhält man dafür nicht mehr – oder doch? Eine staatliche Förderung gibt es, wenn eine erneuerbare Energiequelle mit in das Heizsystem eingebunden wird. Ab 2026muss sie jedoch imHybridsystem, also beispielsweise mit Solar, moderni- siert betrieben werden – Bestandsan- lagen dürfen jedoch normal weiter be- trieben werden. Der erneuerbare Teil erhält eine staatliche Förderung. Wenn es keine technischen Einbindungsmög- lichkeiten von alternativen Energien gibt, soll es Ausnahmeregelungen ge- ben. Insbesondere in ländlichen Regio- nen fehlt ja häufig eine Gas-Infrastruk- tur. Hier wird die Ölheizung als Brennwerttechnik in Kombination mit Solarthermie oder Holzofen noch viele Jahre konkurrenzlos sein. Bat ter ie-Tankanlagen: Regelmäßig warten, Auf lagen einhal ten Das sollten Betreiber von Ölheizungen beachten Gibt es spezielle Auflagen für Öltanks? Der Energiespeicher muss den heuti- gen technischen Anforderungen ent- sprechen. Insbesondere Tankanlagen, die nicht einer Sachverständigen-Prüf- pflicht nach der Anlagenverordnung AwSV unterliegen, werden häufig nicht ausreichend gewartet oder technisch überprüft. Viele Tankanlagen sind längst in die Jahre gekommen. Deshalb sind regelmäßige Überprüfungen wich- tig und werterhaltend. Mängel und Ri- siken lassen sich somit rechtzeitig er- kennen und beseitigten. Welche Unterschiede macht der Gesetz- geber zwischen ober- und unterirdischen Tankbehältern? Unterirdische Lagerbehälter über 1000 Liter Inhalt unterliegen der wiederkeh- renden Prüfpflicht. Hier empfiehlt sich eine Tankreinigung durch Tankschutz- Fachbetriebe, um auch den inneren Zustand des Behälters beurteilen zu können. Oberirdische Tankanlagen aus Kunststoff oder Stahl außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen nicht regelmäßig geprüft werden. Viele dieser Behälter und deren Sicherheitseinrich- tung sind aber in die Jahre gekommen, zu erkennen beispielsweise an Verfor- mungen, Verfärbungen oder Versprö- dungen. Wenn Behälter dieseMerkma- le aufweisen, sollten sie zeitnah gegen neue doppelwandige Tanks ausge- tauscht werden. Bei einem solchen Austausch entfällt dann auch die An- BWI sprach mit Peter Timm Harling, Sachverständiger und Präsident des Bundes­ verbandes Behälterschutz e.V. und der Güte­ gemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik e.V., über die Zukunft von Heizöl, Tankbehälter und rechtliche Auflagen. Fotos (2): IWO Foto: Harling Ölheizungen können auch künftig ohne Einschränkungen weiterbetrieben werden.

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