BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2020

Mai/Juni 2020 41 Prüfungen mit Sach verstand! ◼ Tankanlagen, Heizölbehälter, Industrieanlagen gem AwSV ◼ Generalinspektion für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen (DIN EN 858/DIN 1999-100) ◼ Fettabscheider (DIN EN 1825/DIN 4040-100) ◼ Wassergefährdende Stoffe und Abwasser (Beratung und Schulung) ◼ Gutachten ... unserer Umwelt zur Liebe! Freie Sachverständige für Umwelttechnologie Dipl.- Ing. Petra Witzmann 30659 Hannover Tel. 0511 6068814 Mobil: 0171 5217652 E-Mail: witzmann@fsu.de Web: www.fsu.de S O U T E C e . V . S a c h v e r s t ä n d i g e n o r g a n i s a t i o n FSU FSU Podbielskistrasse 390 Anzeige forderung an einen flüssigkeitsdichten Auffangraum. Denn auch die Auffang- räume unterliegen einem Alterungs- prozess und müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand bzw. ihre Dichtheit kontrolliert werden. Apropos Auffangraum: Welche Anforderungen muss ein solcher erfüllen? Der Auffangraum muss trocken und dicht sein, über einen intakten und zu- gelassenen öldichten Innenanstrich oder eine Folienauskleidung verfügen. Im Auffangraum dürfen keine Gegen- stände abgestellt oder gelagert wer- den. Werden ältere Tankanlagen noch im Zweistrangsystem mit Vor- und Rück- laufleitung betrieben, sollte die Rück- laufleitung stillgelegt werden. Zusätz- lich ist in der Regel der Einbau eines Antiheberventils erforderlich. Wie erkennen Eigentümer den aktuellen Füllstand? Eine weitere Gefahr bei älteren Batte- rietanks sind unterschiedliche Füllstän- de in den Tanks. Grund dafür sind nicht mehr ordnungsgemäß funktionierende Entnahme- bzw. Saugleitungen. Alle Be- hälter müssen den gleichen Füllstand aufweisen; diese müssen vom Tankwa- genfahrer auch leicht erkannt werden können. Deshalb sollte jeder einzelne Behälter einer Batterietankanlage über eine Tankuhr verfügen, damit der Füll- stand bzw. die einzutankende Menge ermittelt werden kann. Ältere Anlagen verfügen häufig noch über Grenzwert- geber (Überfüllsicherungen), die vor 1985 montiert wurden. Diese sind ge- gen Grenzwertgeber „neuer Bauart“ zu ersetzen. Was empfehlen Sie Eigentümern hin- sichtlich ihrer Tanks? Wenn Sie sich beimZustand Ihres Heiz- öltanks und zugehöriger Sicherheits- einrichtungen nicht sicher sind, ziehen Sie einen nachWasserrecht zugelasse- nen Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder einen Sachverständigen zu Rate. Durch zugelassene Sachverständige über- prüfte Anlagen erhalten ein Prüfsiegel mit Prüfdatum. Das ist wichtig: Ist eine ordnungsgemäße Befüllung nicht möglich, muss der Tankwagenfahrer die Belieferung ablehnen. Mängel sollte der Tankwagenfahrer schriftlich mitteilen. Als Betreiber eines Heizöltanks muss eine Anlagendokumentation geführt werden. Diese sollte sämtliche Nachwei- se wie Zulassungen, Wartungsberichte, Prüfungen usw. beinhalten. Wenn eine Heizöltankanlage neu errichtet oder wesentlich verändert wird, muss dieses Vorhaben sechs Wochen im Voraus schriftlich angezeigt werden. Formulare sind bei den Behörden online erhältlich. Ölheizungen können auch künftig ohne Einschränkungen weiterbetrieben werden.

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