BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2020

42 Energiesparen S eit Bekanntwerden des Klima- schutzpaketes der Bundesregie- rung stellen sich zahlreiche Hausbesitzer die Frage: Was passiert jetzt mit meiner Ölheizung? Manche Meldungen erwecken den Eindruck, dass sie 2026 abgeschafft werdenmüs- sen – doch das stimmt nicht. Was für Hauseigentümer zudem noch wichtig ist, weiß das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO). Das Bundeskabinett hat imRahmen des Klimaschutzprogramms einen Ent- wurf für ein neues Gebäudeenergie- gesetz vorgelegt. Darin finden sich auch Vorschriften für den zukünftigen Be- trieb und die Modernisierung von Hei- zungen. Dieser Entwurf durchläuft der- zeit das Gesetzgebungsverfahren, sodass noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden kön- nen. „Nach derzeitigem Stand dürfen bestehende Ölheizungen auch über das Jahr 2026 hinaus betrieben und modernisiert werden“, sagt IWO-Ge- schäftsführer Adrian Willig. Bis ein- schließlich 2025 können Heizkessel ohne weitere Maßnahmen gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausge- tauscht werden. „Das lohnt sich weiter- hin, denn ein effizientes Öl-Brenn- wertgerät kann den Heizölbedarf ge- genüber einem alten Kessel deutlich reduzieren“, so Willig weiter. Weiterer Betrieb möglich! Auch ab 2026 sollen effiziente Öl- Brennwertgeräte weiter eingebaut wer- den dürfen. Zum Beispiel dann, wenn sie erneuerbare Energien wie beispiels- weise Solarenergiemit einbinden. Oder wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können, darf sie wie bisher als reine Brennwertheizung weiterlaufen. Ist die Ölheizung bereitsmit einer Solaranlage kombiniert, soll der Austausch des al- ten Kessels gegen ein Öl-Brennwertge- rät auch künftig ohne weitere Anforde- rungen möglich sein, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Ener- gien versorgt wird. Fördergelder für die erneuer- bare Komponente Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO 2 -Emissionen des Eigenheims weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolleMaßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der ab 2021 geplanten CO 2 -Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergel- der. Unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solaranlage, mit 30 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich gibt es auch immer wieder nicht-staatliche Förderaktionen, zumBeispiel von Heiz- geräteherstellern. Und erneuerbare Energienwie Solaranlagen können auch unabhängig von der eigentlichen Hei- zungsmodernisierung in einemzweiten Schritt integriert werden. Mit Öl in die klimaneutrale Zukunft Mit Hochdruck wird zudem an alterna- tiven Treibhausgas-reduzierten bezie- hungsweise Treibhausgas-neutralen flüssigen Brennstoffen geforscht. Dazu gehören zum Beispiel fortschrittliche Biobrennstoffe, abfallbasierte Brenn- stoffe und sogenannte E-Fuels. Durch sie sollen ölbeheizte Gebäude künftig klimaneutral versorgt werden können. Bereits heute werden ausgewählte Häuser mit klimaschonenderemHeizöl versorgt. Das IWO betreut mehrere solcher Modellprojekte, die ihren CO 2 - Ausstoß deutlich reduziert haben. Sie zeigen, dass in der Zukunft auch der Brennstoff selbst flächendeckend zur erneuerbaren Komponente im Heiz- system werden könnte. INFORMATIONEN Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) Süderstraße 73 a, 20097 Hamburg Tel. 040 235113-884 info@iwo.de www.zukunftsheizen.de IWO: Kl imaschutzpaket veruns i chert Hausbes i tzer Ölheizung – was nun? Heizöl wird auch über das Jahr 2026 hinaus verkauft werden – bereits heute wird mit Hochdruck an neuem Treibhausgas reduziertem Heizöl geforscht. Foto: IWO

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