BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2020

52 Immobilien G & M I m m o b i l i e n Ihr Ansprechpartner: Stefan Müller Immobilienmakler Dipl.-Ing. (Architektur) Sachverständiger für das Bauwesen für Verkäufer bei uns kostenlos:  Verkauf Ihrer Immobilie  Marktwertgutachten  Energieausweis  Aufmaß Ihrer Immobilie  Erstellung neuer Grundrisse  Neuberechnung der Wohnfläche  Beratung durch unsere Sachverständigen ...und vieles mehr... Rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!  0 51 39 / 97 20 40 4 Info@gmi.de www.gmi.de A ufträge brechen ein, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit nehmen zu: Die Corona-Pandemie bringt die Finan- zen und langfristigen Pläne vieler Menschen durch- einander. Wer einen Kredit für sein Eigenheimaufgenommen hat, kann große Schwierigkeiten bekommen, die Raten wei- ter zu zahlen. Was also tun, wenn nun die Finanzierung des Hauses auf einmal wackelt? Die Verbraucherzentrale NRW gibt praktische Hinweise und zeigt Alternativen auf. Mit dem Corona-Hilfspaket hat die Bundesregierung unter anderem dafür gesorgt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kreditraten ab dem 1. April für drei Mona- te aussetzen können. Dazu zählen auch Zins- und Tilgungs- raten für Immobilienkredite. Ratsam ist aber, die Zahlungen nicht einfach einzustellen, sondern zuvor Kontakt zumGeld- institut aufzunehmen und die Zahlungspause entsprechend zu begründen. Denn nur, wer nachweisen kann, dass er we- gen der Corona-Pandemie in Geldnot geraten ist und wem deshalb eine Zahlung aktuell nicht zumutbar ist, darf die Raten vorübergehend aussetzen. Verbraucherzentrale NRW: Wenn es auf einmal knapp wi rd mi t den Raten Wie rette ich mein Haus? Die ausgesetzten Raten müssen nach Ablauf der drei Mo- nate nachgezahlt werden, jedoch nicht auf einen Schlag. „Der Kreditvertrag verlängert sich entsprechend nach hinten, wennman keine andere Lösungmit seiner Bank finden kann. Es kommt also zu keiner Doppelbelastung. So kann man wertvolle Zeit gewinnen, um auf eine wirtschaftliche Besse- rung zu warten oder die Finanzierung in Ruhe auf neue Bei- ne zu stellen“, sagt Thomas Hentschel, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Wenn die Finanzen in eine längere Schieflage geraten, soll- te die gewonnene Zeit genutzt werden, um mit dem Darle- hensgeber gemeinsameine Lösung zu suchen. Möglichwären beispielsweise die Reduzierung oder vorübergehende Aus- setzung der Tilgung. Für bereits länger laufende Kredite (min- destens 10 Jahre) ist dieUmschuldungdesDarlehens aufgrund des derzeit geringen Zinsniveaus nicht nur in Corona-Zeiten eine gute Alternative. Normalerweise gilt hier eine sechsmo- natige Kündigungsfrist, die nur mit dem Einverständnis des Darlehensgebers verkürzt werden kann. „Die Verbraucher sollten aber generell bei Vereinbarungen mit der Bank vor- sichtig sein und nicht vorschnell unterschreiben. Die von der Bank vorgeschlagene Lösung sollte zunächst genau auf die finanziellen Folgen über die gesamte Vertragslaufzeit geprüft werden“, warnt Thomas Hentschel. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte auch die so genannte Restschuld- oder Ratenschutzversicherung (RSV) helfen. INFORMATIONEN www.verbraucherzentrale.nrw Anzeige Tim Reckmann / pixelio.de

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