BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2020

56 Immobilien VPB rät : Unterstützung bei vorübergehenden Finanzproblemen Lastenzuschuss hilft Eigentümern Ina Kodetzki Immobilien Immobilien . Vertrauen . Mit Sicherheit! Von-Alten-Straße 23 30938 Burgwedel Ruf 05139 9840901 Mobil 0172 4174561 info@kodetzki.de www.kodetzki.de Anzeige V iele Menschen haben in der Corona-Krise Angst, ihre Im- mobilie zu verlieren. Denn was passiert, wenn das Einkommen ganz oder zeitweise wegbricht, Zinsen und Tilgung aber weiter jeden Monat be- zahlt werden müssen? Neben vielen Hilfsangeboten, die jetzt erst noch auf den Weg gebracht werden müssen, sollten die bereits existierenden nicht vergessen werden, erinnert der Ver- band Privater Bauherren (VPB): Ebenso wie Mieter haben auch Immobilien- eigentümer unter bestimmten Bedin- gungen Anspruch auf Wohngeld. Es heißt in diesem Fall „Lastenzuschuss“. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer An- trag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der zuständigen örtlichen Wohn- geldstelle bei Kreis oder Kommune. Ob jemand im Falle eines Falles zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld er bekommt, das hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushalts- mitglieder, demGesamteinkommenund der Belastung durch den Baukredit. Voraussetzungen für den Antrag Bei der Belastung mit berücksichtigt werden auch eine Bewirtschaftungs- pauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr, die zu zahlen- de Grundsteuer sowie Verwaltungskos- ten. Keine Rolle spielt dagegen die Grö- ße des Wohnraums; selbstgenutztes Wohneigentum wird beim Wohngeld nicht als Vermögen betrachtet. Die Grö- ße des Wohnraums kann sogar über die Bewirtschaftungspauschale die Förderung erhöhen. Antragsberechtigt sind nicht nur pri- vateBauherren, sondernunter anderem auch Inhaber von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen, ebenso Eigen- tümer von Eigentumswohnungen, auch Erbbauberechtigte oder Menschen mit Wohn- und Nießbrauchrechten. Bezie- hen die Eigentümer allerdings bereits andere staatliche Leistungen, in denen die Kosten einer angemessenen Unter- kunft bereits enthalten sind, wie Sozial- hilfe oder Grundsicherung, können sie keinen Lastenzuschuss erhalten. Das gilt aber nur für die Eigentümer selbst. Be- ziehen imHaushalt lebende Angehörige solche staatlichen Zuschüsse, können die Eigentümer dennoch den Lasten- zuschuss beantragen. INFORMATIONEN www.vpb.de Tim Reckmann / pixelio.de Baukindergeld sinnvoll einsetzen Hilfreich für Bauherren in der Krise ist auch das Baukindergeld. Vorausgesetzt, es wird sinnvoll eingesetzt. Da sich das Baukindergeld nach der Anzahl der Kinder berechnet und nicht nach der Wohnfläche, sollten junge Familien, die jetzt in der Planungsphase sind, versuchen, möglichst flächensparend zu planen. Je kleiner die zukünftigeWohnfläche, umso preiswerter werden Haus- bau und spätere Unterhaltung. Dabei geht der Verzicht auf Wohnfläche bei guter Planung nicht zu Lasten des Komforts. Angehende Bauherren sollten sich bei der Entscheidung für Grundrisse, Baustoffe und Ausstattung von ihrem VPB-Sachverständigen beraten lassen. Firmen- und produktneutrale Beratung hilft auch beim Sparen.

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