BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2020
Mai/Juni 2020 7 Foto: Leszek Czerwonka – stock.adobe.com Was Vermieter, Mieter und Eigentümer wissen müssen Grundsteuerreform kompakt Mit der Grundsteuerreformsoll die Bewertung von Grundstücken ein- facher und die Besteuerung des Grundvermögens gerechter wer- den. Denn das bisherige Verfahren soll zu gravierenden und umfas- sendenUngleichbehandlungen bei der Bewertung des Grundvermö- gens für die Grundsteuer geführt haben. Nach jahrelangen Planun- gen wurde schließlich auf Druck des Bundesverfassungs- gerichts Ende November 2019 die Reform der Grundsteuer und des grundsteuerlichen Bewertungsrechts verkündet. Die Broschüre stellt ausführlich und für den juristischen Laien verständlich die wesentlichen Punkte des neuen Grundsteuerrechts dar. Sie bietet somit Eigentümern, Mak- lern, Vermietern und Mietern belastbare Argumentationen im neuen Hauptfeststellungsverfahren. Grundsteuerreform, C.H.BECK, 2020, 56 S., Geheftet 5,90 €, ISBN 978-3-406-75243-8, www.beck.de Angebot während der Corona-Pandemie Anmeldungen für Energieberatung Die Entwicklungen umdie Corona-Pandemie betreffen auch die Vor-Ort-Beratungsangebote der Klimaschutzagentur Region Hannover für Privathaushalte in Kooperationmit der Verbraucherzentrale Niedersachsen sowie die Angebote für Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen in der Region Hannover. Um alle Beteiligten zu schützen, wer- Je konkreter die Baubeschreibung desto besser Vorsicht vor „gleichwertiger“ Ausstattung! den bis auf Weiteres keine Anfragen mehr an die Beraterin- nen und Berater zur Terminvereinbarung weitergereicht, sondern von der Klimaschutzagentur gesammelt. Anmel- dungen für eine Heizungsvisite, den Solar-Check oder Ge- bäudeenergieberatungenwerden aber weiterhin online oder telefonisch entgegengenommen. www.klimaschutz-hannover.de oder Tel. 0511 / 220022-88 (für Privathaushalte) bzw. Tel. 0511 / 22002-84 (für Unternehmen) Foto: Florian Arp Die Ausstattung eines Neubaus – sei es der Waschtisch, der Innenputz oder der Fliesenbelag – wird in der Bau- und Leis- tungsbeschreibung, einem Teil des Bauvertrags, festgelegt. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) empfiehlt, auf eine konkrete Beschreibung der Ausstattung in der Bau- und Leistungsbeschreibung zu achten. Es sollten sich eindeutige Produktbezeichnungen, Herstellermarken oder exakte An- gaben zu den verwendeten Materialien in der Baubeschrei- bung finden. Auf diese Weise kann sich der Käufer ein ge- naues Bild machen und weiß, was er für sein Geld erwarten darf. Häufig sind die Formulierungen in der Bau- und Leis- tungsbeschreibung jedoch vage. So wird zum Beispiel nur von einer „Heizung“ gesprochen oder die Beschreibung wird mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ ergänzt. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht definiert. Daher sollte der Käufer darauf bestehen, dass im Vertrag eine konkret definierte Qualität und keine gleichwertige Qualität angegeben wird. www.bsb-ev.de
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