BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2021
18 Solarenergie & E-Mobilität B etreiber:innen vonPhotovoltaik- anlagen fragen sich derzeit im- mer häufiger: Was passiert nach 20 Jahrenmit meiner PV-Anlage, die aus der Einspeisevergütung fällt? Was pas- siert nach Ablauf mit dem Zwang der Netzbetreiber zur Abnahme des Solar- stroms? Und wie kann ich meinen er- zeugten Strom danach vermarkten? Laut Bundesverband Solarwir t- schaft sind 2021 rund 10 .000 Besit- zer:innen von Solaranlagen betroffen, mehr als 90 Prozent von ihnen sind kleiner als zehn Kilowatt peak und somit auf Ein- und Zweifamilienhäusern vor- zufinden . Der Weiterbetrieb ist in den meisten Fällen technisch und ökolo- gisch sinnvoll, da kein Ressourcenver- brauch für eine neue Anlage entsteht . Wie wirtschaftlich er ist, hängt von den verschiedenen Betreibermodellen ab . Zwischen Eigenverbrauch und Einspeisevergütung Die gute Nachricht zuerst: Der An- spruch auf Netzanbindung bleibt für Post-EEG-Anlagen weiterhin bestehen, ebenso wie der Zwang der Netzbetrei- ber zur Abnahme des Stroms . Hierfür wird eine Einspeisevergütung, der „Jah- Kl imaschutzagentur Mi t telweser e.V. : 20 Jahre Einspei severgütung Wirtschaftliche Perspektiven für den Weiterbetrieb resmarktwert Solar“, gezahlt . Dieser beträgt rund 2,06 Cent/kWh abzüglich einer Verwaltungsprämie und ist bis Ende 2027 befristet . Damit können Ü20-Anlagen bis einschließlich 100 Kilo- watt peak weiter einspeisen . Für die meisten Anlagen ist dies die wirtschaft- lich schlechteste Option, da allein die Kosten für den Weiterbetrieb, die zwi- schen ein bis fünf Cent/Kilowattstunde liegen, größer als die Einspeiseerlöse sind . Die Umstellung auf 100 Prozent Ei- genverbrauch ist mit einer Abregelung der Einspeisung über einen neuen Wechselrichter verbunden und oftmals unwirtschaftlich . Nutzt man den Strom selbst, ist dies hingegen mit der ge- ringsten Abgabebelastung und höchs- ten Einsparung verbunden . Dabei fällt bei Anlagen < 30 Kilowatt peak und weniger als 30 Megawattstunden/Jahr Eigenverbrauch keine reduzierte EEG- Umlage (2,6 Cent/kWh) an, da diese als Bestandsanlagen gelten . Lediglich muss hier ein Zweirichtungszähler ein- gebaut werden . Steigerung des Eigenverbrauchs Die schrittweise Steigerung des Eigen- verbrauchs ist die simpelste Möglich- keit der Solarstromnutzung . Durch Verhaltensänderungen oder investive Maßnahmen, wie dem Einsatz eines Energiemanagementsystems oder Batteriespeichers, lässt sich derAnteil auf einen natürlichen Wert von 30 Pro- zent steigern . Das heißt: Klimaanlagen, Wasch- und Spülmaschine werden vor allem tagsüber genutzt . Ein Elektroauto bietet die Möglich- keit , den Solarstrom zwischenzu- speichern . Der Überschussstrom kann jedoch auch für dieWarmwassererwär- mung durch einen Heizstab imWasser- speicher genutzt werden . Auch der Einsatz einer Wärmepumpe mit einem thermischen Speicher zur Brauchwas- sererwärmung ist denkbar . Möglichkeiten der Direkt- vermarktung Die „Sonstige Direktvermarktung“ der Stromerzeugnisse an einen Dritten bie- tet vor allem für Großanlagen (> 100 Kilowatt peak) eine rentable Möglich- keit . Diese ist kostenpf lichtig, da der Dienstleister ein Vermarktungsentgelt verlangt und die Nachrüstung einer Viertelstundenmessung und Fernsteu- erbarkeit vorausgesetzt wird . Der Stromwird über Händler an der Strom- Übersicht der Betreibermodelle für Ü20-Anlagen Grafik: Franziska Materne Tipp: Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie bietet Betreiber:innen von Ü20-Anlagen einen Rechner an, mit dem die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Optionen abgeschätzt werden kann.
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