BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2022

Juni/Juli 2022 5 Expertent ipp von Makler René Becker : Was tun mi t dem Haus im Al ter? Wohnrecht? Nießbrauch? Herr Becker, ich möchte mein Haus verkaufen, um meinen Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Allerdings möchte ich gern weiter dort leben. Welche Möglichkeiten gibt es?“ Die Möglichkeiten sind, wie so häufig im Leben, durchaus vielfältig und richten sich nach den individuellen Zielen der Immobilienverkäufer:innen. Geht es um eine Grundstücksübertragung im Rahmen einer Erbschaft bzw. eine vorweggenommene Erbfolge? Dann ist ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch, meist in Kombinationmit einer sogenannten Rückauflassungsvormerkung, ein geeignetes Mittel, um sich zukünftig dinglich das Wohnen im gewohnten Umfeld zu sichern. Wohnrecht versus Nießbrauch Beim lebenslangenWohnrecht handelt sich umdas Recht, eine Immobilie ganz oder in Teilen zu bewohnen, ohne Eigentümer:in dieser Immobilie zu sein. Das Wohnrecht sollte im Grundbuch verankert werden, damit ist es an die Immobilie gebunden ist und auch im Falle eines Eigentümerwechsels bestehen bleibt. Beim Nießbrauch darf die berechtigte Person die Immobilie nicht nur bewohnen, sondern auch zusätzlich die Nutzungen daraus ziehen. Das bedeutet, der oder die Berechtigte darf die Immobilie beispielsweise vermieten und die Einnahmen selbst behalten. Wie auch schon beim Wohnrecht, sollte der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden, umbeimVerkauf der Immobilie erhalten zu bleiben. Zusammengefasst handelt es sich sowohl beim Wohnrecht als auch beim Nießbrauchrecht um Nutzungsrechte an einer Immobilie. Beide können im Grundbuch eingetragen werden. Sie erlauben den jeweils Berechtigten im Erb-, Todes- oder sonstigen Fall der Grundstücksübertragung das Weiterwohnen; beim Nießbrauch kommt eine Nutzung, etwa durchMieterträge, hinzu. Problematische Grundbuchbelastung Ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch wirken sich allerdings beimVerkauf immens auf den Wert der Immobilie aus. Wird die Immobilie frühzeitig an die Erben übertragen, spielen die Nutzungsrechtemeist kaumeine Rolle. Soll das Haus allerdings verkauft werden, um zum Beispiel den Lebensstandard im Alter zu halten, kann eine solche Grundbuchbelastung problematisch werden. Für außenstehende Käufer:innen ist ein belastetes Grundstückmeist schwer verwertbar. Zudem erschwert es die Finanzierung potenzieller Käufer:innen immens, sodass der Käuferkreis sehr klein ist und auch den Veräußerungserlös um 50 Prozent und mehr senken kann. Um den Lebensstandard im Alter halten zu können, würde ich in dem Ausgangsfall den „normalen“ Verkauf des Hauses mit einem entsprechend sinnvoll gestaltenMietvertrag empfehlen. Zwar wird auch das im Regelfall zu Abzügen imVerkaufspreis führen, allerdings weit weniger stark. Außerdem kann man sich durch eine feste Miete und den Geldzufluss aus dem Verkauf der eigenen vier Wände planbar und gut viele Wünsche er füllen. Denn: Große Instandsetzung- und Erhaltungsmaßnahmen tref fen künf tig den Erwerber als Vermieter. Aber auch hier gilt große Vorsicht bei pauschalen Aussagen über den richtigen oder den falschen Weg mit demHaus imAlter, denn wichtig ist festzustellen: Jeder Weg sollte höchst individuell und genau auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Immobilieneigentümer abgestimmt werden. Sie benötigen professionellen Rat beim Abstimmen Ihres Weges? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, rufen Sie gerne direkt bei mir an. René Becker, Immobilienfachwirt IHK & Immobilienkaufmann IHK INFORMATIONEN Mehrwertmakler Immobilien René Becker Bödekerstr. 7, 30161 Hannover Tel. 0511 / 35366070 becker@mehrwertmakler.de www.mehrwertmakler.de „ Foto: Petra Bork / pixelio.de Jede Regelung sollte individuell auf die Lebenssituation abgestimmt werden.

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