BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 3_2023

24 Outdoor & Garten Foto: Bundesverband GebäudeGrün e.V. Rechtliches: Carport aufstellen Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen Sie dabei einige Vorschriften beachten: Verfahrensablauf Es gibt zwei Arten von Carports: genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, welche Regeln auf ihrem Grundstück gelten. Bei genehmigungspflichtigen Carports müssen Sie noch Unterlagen bei Ihrer Gemeinde einreichen. Zuständig ist das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Voraussetzungen In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn man die folgenden Regeln einhält: Grundfläche bis 30 Quadratmeter und maximal eine mittlere Wandhöhe von drei Metern D ie Länge beträgt mindestens fünf Meter. Bei einer Grenzbebauung darf der Carport maximal neun Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen. Die Breite ist mit 2,5 Meter vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,4 Meter. Zwischen Carport und Straße müssen drei Meter liegen. Auf der Grundstücksgrenze selbst und innerhalb von einem Meter zur Grenze darf nur gebaut werden, wenn die Stellfläche kleiner als 36 Quadratmeter ist. Die Länge darf nicht mehr als neun Meter betragen. Der Carport darf an seinem Höhepunkt nicht größer als drei Meter sein. Welche Unterlagen werden benötigt? Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen: Statikberechnungen Baubeschreibung Bauzeichnung aus drei Ansichten die geschätzten Kosten für den Bau einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen Welche Fristen sind zu beachten? Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in Ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe. Die Rechtsgrundlage bildet die Niedersächsische Bauordnung. Quelle: Serviceportal Niedersachsen Kleine Grünflächen, große Wirkung Die zunehmende Flächenversiegelung in den Städten wird zu einem immer größer werdenden Problem: Niederschläge können nicht mehr ausreichend versickern, bei Starkregen ist die Kanalisation schnell überlastet. An heißen Tagen wiederum staut sich die Hitze in dicht bebauten Bereichen. Eine Möglichkeit, um diesen Effekten entgegenzuwirken und das urbane Mikroklima zu verbessern, sind begrünte Dächer. Auch kompakte Flächen etwa auf Garagen, Carports oder Gartenhäusern eignen sich dazu, ein Stück Natur in die Siedlungen zurückzuholen. Bunte Blüten und Kräuter, Bienen und Schmetterlinge statt eintönig grauer Flächen steigern zudem die Lebensqualität. Mehr Raum für die Natur schaffen Selbst vermeintlich kleine Dachflächen zu begrünen, bringt nachhaltige ökologische Vorteile. Hauseigentümer:­ innen können auf diese Weise neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen, um die Biodiversität zu för­

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