BWI Ausgabe 03/2024

Ein Zaun bieten Bewohner:innen von Einfamilienhäusern verschiedene Vorteil: Er ist nicht nur eine praktische Lösung, um das Grundstück abzugrenzen, sondern trägt auch zur Sicherheit und zum ästhetischen Erscheinungsbild des Eigenheims bei. Als physische Barriere, die Eindringlinge abschreckt, schafft er einen sicheren Raum für Kinder und Haustiere, in dem sie unbesorgt spielen und toben können. Besonders in dicht besiedelten Wohngebieten kann ein Zaun die gewünschte Privatsphäre bieten. Damit schafft er einen ruhigen Ort zum Entspannen im Garten oder um einfach nur ungestört zu sein – ein Sichtschutzzaun schützt effektiv vor neugierigen Blicken. Zäune sind nicht nur funktional, sondern auch ein wichtiges Designelement eines jeden Grundstücks. Eigentümerinnen und Bewohner können aus Materialien wie Holz, Metall oder Vinyl wählen und ihn in unterschiedlichen Stilen und Farben gestalten. Ein gut gestalteter Zaun unterstreicht den Charakter eines Hauses und steigert damit auch den Wert des Eigentums, denn potenzielle Käufer schätzen die Sicherheits- und Privatsphäre-Features, die ein Zaun bietet. Streit am und über den Gartenzaun Doch ganz so einfach ist es mit den Zäunen nicht: Wer beispielsweise neben einem bestehenden Zaun einen Sichtschutz errichten will, hat schlechte Karten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dies ohne die Zustimmung des Nachbarn nicht zulässig: Zum einen darf der Grenzzaun nicht verändert werden, zum anderen darf auch auf der eigenen Grundstücksseite kein zweiter Zaun – egal, ob Sichtschutz oder nicht – gezogen werden. Grund dafür ist die Tatsache, dass es sich um eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes der ursprünglichen Anlage handelt. Das gilt sogar, wenn diese auf dem eigenen Grundstück erfolgt und nicht auf der Grundstücksgrenze selbst. Keine Änderung ohne Zustimmung Grund für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war ein Streit von Nachbarn, deren Grundstücke bislang durch einen ein Meter hohen Maschendrahtzaun getrennt war. Einer der beiden Eigentümer wollte sich mehr Sichtschutz verschaffen und errichtete einen 1,80 Meter hohen Holzflechtzaun neben dem bisherigen Zaun. Der Nachbarn klagte, damit der Holzzaun wieder zurückgebaut werden würde. Das Landgericht wies die Klage jedoch ab. Auch der nach Revision einbezogene Bundesgerichtshof folgte der Klage auf Beseitigung ZÄUNE FÜR EINFAMILIENHÄUSER Schutz und Privatsphäre mit Stil Fotos: AdobeStock 10 Immobilien

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