12 Wohnen Der Kommentar Scheiden tut weh Immobilienberatung für Paare in Trennung Eine Trennung stellt Paare oftmalsnicht nur emotional, sondern auch organisatorisch vor große Herausforderungen. Besonders belastend ist es, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Fragen, die es vorher nicht gab – zur Aufteilung, zur weiteren Nutzung oder zum Verkauf – überfordern viele und sind häufig mit Unsicherheit, Konflikten und rechtlichen Aspekten verbunden. In einer solchen Situation können Betroffene Unterstützung bei Cornelius Dietze finden. Der ausgebildete Sozialpädagoge, Mediator und Immobilienmakler hat sich auf Beratungs- und Vermittlungsangebote spezialisiert, die Menschen in emotional angespannten Situationen wie einer Trennung begleiten. Gemeinsam mit seinen Mandanten entwickelt er faire Lösungen, die alle Faktoren – wirtschaftliche, rechtliche und emotionale – berücksichtigen. „Wichtig ist mir, für alle Parteien Klarheit zu schaffen. Zunächst sorge ich dafür, dass meine Mandanten die vorhandenen Optionen verstehen und die notwendigen Schritte in strukturierter Reihenfolge abarbeiten. Ich stelle zentrale Fragen, erläutere die Konsequenzen eines jeden Schrittes und berate die Trennungswilligen dabei, keine vorschnellen oder übereilten Entscheidungen zu treffen“, sagt Dietze. Seine Maxime: Erst wenn Klarheit über das „Wie“ besteht, wird über das „Was“ entschieden. Gleichzeitig bietet Dietze Prozesssicherheit. In einer oftmals emotional aufgeladenen Situation bietet er den Beteiligten einen verlässlichen und vertrauensvollen Rahmen, der ihnen in jeder Phase Orientierung gibt. Von der Prüfung der Eigentumsverhältnisse über die Ermittlung des Immobilienwertes bis hin zur fachlichen Unterstützung durch Gutachter oder Anwälte: Alle relevanten Aspekte werden systematisch abgeklärt. Mit seinem integrativen Ansatz hilft er, Eskalationen oder kostenintensive Teilungsversteigerungen zu vermeiden und den Paaren, die er berät, den Weg für einen Neuanfang zu ebnen. Auf Wunsch bietet der Immobilienmakler auch meditative Begleitung an. DIE ZAHLEN LÜGEN NICHT Neue Grundsteuern der Kommunen häufig nicht aufkommensneutral Verband Wohneigentum Tibor Herczeg Geschäftsführer VWE Niedersachsen Foto: VWE Niedersachsen e.V. PODCAST Der VWE-Podcast „Die Hausflüsterer“ – einfach scannen und reinhören! Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen / Bremen hat die neuen Hebesätze der niedersächsischen Kommunen darauf überprüft, welcher Hebesatz einer aufkommensneutralen Grundsteuer entspricht. „Aufkommensneutral“ bedeutet, dass die Einnahmen der Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch liegen wie zuvor. Doch wo liegen die neuen Hebesätze jetzt genau? Bei der Überprüfung kam ein erschreckendes Bild heraus: Mehr als ein Drittel der Kommunen erhebt keine aufkommensneutralen Hebesätze. Mehrfach liegt die Erhöhung sogar um ein Vielfaches über den Hebesätzen, die bis Ende 2024 galten. Das bedeutet: Die Kommunen generieren für sich deutliche Mehreinnahmen. Das ist weit weg vom dem, was die Politik zu Beginn der Reform der Grundsteuer in Niedersachsen mit dem Flächen-Lage-Modell versprochen hatte, nämlich die AUFKOMMENSNEUTRALITÄT! Für die Aufkommensneutralität in den Gemeinden sorgen Bei der Hauptveranlagung muss die Gemeinde nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) einen aufkommensneutralen Hebesatz ermitteln. Dafür wird das erwartete Grundsteueraufkommen nach den ab 2025 geltenden Regelungen mit dem veranschlagten Grundsteueraufkommen im Haushaltsplan für 2024 verglichen. Ziel: Die Höhe des Steueraufkommens bleibt insgesamt gleich. Das Versprechen der Politik bei der Reform war eindeutig: Die Grundstückseigentümer:innen sollten nicht stärker belastet werden. Schnell wurde daraus eine allgemeine Aufkommensneutralität für die Gemeinden mit der gesetzlichen Regelung, dass der aufkommensneutrale Hebesatz nur berechnet und veröffentlicht werden muss, damit die Bürger:innen informiert sind. Abhilfe schafft das nicht. Oftmals ist es auch eine echte Herausforderung, diese Information überhaupt zu bekommen. Im Gegenteil führt das zu der Lage, dass nun die Kommunen vielerorts ihre Hebesätze derart anpassen, dass deutliche Mehreinnahmen bei der Grundsteuer generiert werden. Wenn schon durch den Gesetzgeber die versprochene Aufkommensneutralität nicht geboten wird, dann sollte zumindest die Aufkommensneutralität justiziabel gemacht werden, indem sie transparenter ausgestaltet wird. Es ist nicht ausreichend, wenn die Gemeinden den jeweils aufkommensneutralen Hebesatz im kommunalen Verkündungsblatt „in geeigneter Art und Weise“ (so der Gesetzestext in § 7 Abs. 2 Nds. GrStG) veröffentlichen. Die Aufkommensneutralität muss „vorgerechnet“ werden und so für alle überprüfbar sein. Wer hat, kann gefälligst auch zahlen Vermietenden ist es im Grunde egal, was dabei herauskommt, denn die Grundsteuer wird letztendlich auf die Mieter umgelegt. Und damit sind wieder einmal private, selbstnutzende Immobilieneigentümer:innen und Mieter:innen die Leidtragenden. Alles wird vermeintlich reformiert, um am Ende die Bürger:innen zu entlasten, ganz gleich, ob es um die Rentenreform, Steuerreform, Krankenkassenreform, Bildungsreform und die Grundsteuerreform geht. Am Ende scheint es stets schlimmer zu werden, zumindest für die Mitte der Gesellschaft. Wer hat, kann auch zahlen. Wie lange noch? Bis zur nächsten Reform der Reform ... vielleicht.
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