BWI Ausgabe 03/2025

herbst 2025 41 40 ENERGIESPAREN Heizungstausch im Mehrfamilienhaus Von Wärmeplanung, technischen Optionen und Förderungen Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet seit 2024 alle deutschen Städte und Gemeinden zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans. Damit wird die Grundlage für eine flächendeckende und verbindliche Wärmeplanung für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen geschaffen. Hannover ist eine der ersten Großstädte bundesweit, die den gesetzlich geforderten Wärmeplan verabschiedet hat: Schon jetzt werden 30 Prozent der Heizleistung durch Fernwärme abgedeckt, bald sollen es 50 Prozent sein. Spätestens 2045 soll das Gasnetz in Hannover abgestellt sein. Wer jetzt noch in eine Gasheizung investiert, wird sie nicht lange nutzen können. Durch den Kommunalen Wärmeplan ist es seit Juli nun verboten, in großen Teilen der Stadt (dem sogenannten „Fernwärmevorranggebiet“ neue Gas- oder Ölheizungen einzubauen. Bestehende Heizungen haben Bestandsschutz. Wenn eine Gasheizung ausfällt, kann der Installationsbetrieb einen Ausnahmeantrag stellen und eine neue Heizung einbauen – hier gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren. In Mehrfamilienhäusern mit dezentralen Gasetagenthermen gilt diese Frist bis 2038. Erprobte Mittel und Möglichkeiten Ab Mitte 2026 gelten die neuen Vorschriften auch im Rest der Landeshauptstadt, in der Region voraussichtlich ab 2028. Wärmepumpen werden künftig zur wichtigsten Heizungsart im Einfamilienhaus – und das gilt auch für ältere Baujahre. Hier erscheint der Umbau vergleichsweise überschaubar. Doch wie sieht es mit Mehrfamilienhäusern aus? Auch hier gilt die neue Wärmeplanung, und Eigentümer:innen müssen mitunter sehr viele Wohneinheiten nachrüsten. Das klingt nach einem gewaltigen Aufwand – und nach explodierenden Kosten. Wie Kay Glenewinkel, Niederlassungsleiter bei Viessmann in Hannover, berichtet, stehen jedoch viele technische und erprobte Möglichkeiten für die Sanierung von Mehrfamilienhäusern bereit und sind gar nicht so kompliziert: „Und was die Kosten betrifft, hat die neue Bundesregierung die durchaus attraktiven Förder- möglichkeiten verlängert“, sagt er, und verweist darauf, dass ein Teil der Kosten auch umlagefähig ist. Laut Glenewinkel gibt es drei typische Fälle bei der Sanierung der Heizungstechnik in Mehrfamilienhäusern: Fall 1 | Status: Zentralheizung und eine zentrale Warmwasserbereitung In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten der Modernisierung: Entweder baut man eine Groß-Wärmepumpe ein und bereitet das Warmwasser für die Bewohner mit einer zentralen Booster-Wärmepumpe oder einem zentralen Speicher. Zweite Option: Man entscheidet sich für die Kombination von Wärmepumpe und Gaskessel als Heizung und generiert das Warmwasser über einen zentralen Speicher. Fall 2 | Status Zentralheizung in Kombination mit dezentraler Warmwasserbereitung oder Durchlauferhitzern Bei der Umstellung auf eine nachhaltige Versorgung kommt entweder die Wärmepumpe oder alternativ eine Kombination von Wärmepumpe und Gaskessel zum Tragen. Beides lässt sich mit der bisherigen dezentralen Warmwasserbereitung kombinieren. Fall 3 | Status: Dezentrale Heizungen und dezentrale Warmwasserbereitung / Thermen Hier ist die Umstellung aufwändiger, da das Warmwasser erst nach einer Strangsanierung zentral aufbereitet werden kann. In die Wohneinheiten werden Übergabestationen mit / ohne integrierte Durchlauferhitzer installiert. Die Heizenergie wird entweder monoenergetisch per Wärmepumpe oder multivalent per Wärmepumpe und Gaskessel zur Verfügung gestellt. Günstig sind diese Umbaumaßnahmen keineswegs, aber Heizungsfachmann Glenewinkel verweist auf die weiterhin recht üppige BEG-Förderung, die die neue Bundesregierung im Juni bestätigt hat: „Für den Wechsel auf erneuerbare Energiesysteme wie Holz, Fernwärme oder Wärmepumpen erhalten Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss. Der maximal förderfähige Betrag wird in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten eines Objektes berechnet. So gibt es für die erste Wohneinheit 30.000 Euro, für die zweite bis sechste 15.000 Euro und 8.000 Euro für die weiteren“, sagt er. Die Summe ist der maximale Betrag, auf den die Förderung beantragt werden kann. Die reinen Modernisierungskosten dürfen mit bis zu acht Prozent auf die Mieter per Mieterhöhung umgelegt werden. Wichtig ist, dass nur „echte“ Modernisierungen wie die Umstellung auf erneuerbare Energieträger umlegbar sind, nicht aber eine reine Instandhaltung wie der Austausch eines Heizkessels. rk Kay Glenewinkel leitet die Verkaufsniederlassung von Viessmann am Expogelände. Fotos: Viessmann

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