BWI Ausgabe 03/2025

Expertentipp 44 ENERGIESPAREN 24KP28 GUT (2,3) Buderus Logatherm WLW186i-10 AR E Im Test: 5 Luft-Wasser-Wärmepumpen Ausgabe 8/2024 Bosch Thermotechnik GmbH, Buderus Niederlassung Hannover Telefon: 0511 77 03-0, E-Mail: hannover@buderus.de Stahlstraße 1, 30916 Isernhagen, www.buderus.de/testsieger Testsieger in Effizienz, Umwelteigenschaften und Schall. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WLW186i-10 AR E. Buderus: Wärmepumpen-Außeneinheit WLW MBE+ AR Die Logatherm WLW186i AR Serie bekommt Verstärkung: Speziell für die Heizungsmodernisierung hat Buderus die neue WärmepumpenAußeneinheit WLW MBE+ AR entwickelt. Selbst bei hohen Vorlauftemperaturen und Minusgraden arbeitet sie äußerst effizient (ETAS > 150 Prozent bei W55) und eignet sich besonders für Bestandsgebäude mit einer Heizlast von 10 bis 18 kW. Die Außeneinheit WLW MBE+ AR ist in den drei Leistungsgrößen 11, 13 und 15 kW erhältlich. Die Wärmepumpen-Außeneinheit arbei- tet mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan). In Kombination mit den Inneneinheiten der Serie Logatherm WLW186i bildet sie ein starkes Duo für nachhaltige, klimaschonende Wärmeerzeugung speziell bei einer Heizungssanierung in Ein- und Zweifamilienhäusern. Im Neubau eignet sich die WLW MBE+ AR auch für kleinere Mehrfamilienhäuser und kleinere Nichtwohngebäude. Die WLW MBE+ AR bietet große Leistung auf kleinstem Raum. Durch ihre kompakte Bauweise mit den Abmessungen 540 x 1.350 x 1.100 mm (T x B x H) lässt sich die Außeneinheit flexibel aufstellen und beansprucht nur wenig Platz – sie ist die kompakteste Maschine ihrer Klasse. Zudem macht die WLW MBE+ AR mit ihrem Buderus Titanium Design auch optisch eine gute Figur und wertet das Gebäude auf. Sie hat über alle Leistungsgrößen die Effizienzklasse A+++ bei W55 und arbeitet somit hocheffizient auch bei der Verwendung von Heizkörpern. Die neue Wärmepumpen-Außeneinheit ist schalloptimiert und arbeitet deshalb ausgesprochen leise. DONNERSTAG IST BERATUNGSTAG! Jeden Donnerstag von 9–16 Uhr in der Niederlassung Hannover. Anmeldung bitte telefonisch oder über die Webseite. Foto: privat Andreas Tietgen Rechtsanwalt Lister Meile 26 30161 Hannover Tel. 0511/53400451 Mobil 0172 / 184 51 49 tietgen@anwalt-hannover.eu www.anwalt-hannover.eu DER WINTER NAHT, DER KAMIN BRENNT Der BWI-Rechtstipp Nicht nur in Eigenheimen, auch in Eigentumswohnungen sind sie eingebaut: Kamine und Öfen, die nicht in erster Linie dem Heizen der Wohnung dienen. Sie sind Blickfang in Wohnzimmern und strahlen Gemütlichkeit aus, gerade in kalten Herbst- und Wintertagen. Aber so schön Kachelofen oder Bullerjahn auch aussehen – zum Betrieb bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Alter Ofen vs. neuer Ofen Kamine und Öfen sind nicht verboten; sie werden als Teil des Energiemixes anerkannt, aber der Betrieb muss die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllen. Richtwerte für den Immissionsausstoß fanden sich zunächst im Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG). Übergangsfristen wie für Öfen, deren Typenschild ein Datum zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 aufweisen, oder zwischen dem 22. März 2010 und dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurden, durften zunächst weiter betrieben werden, wenn sie an ihrem ursprünglichen Standort verbleiben und die festgelegten Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Diese Übergangsfristen endeten am 31. Dezember 2024. Die Übergangswerte von maximal 4,0 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,15 g/m³ Feinstaub sind seit Ende 2024 endgültig Geschichte. Seit Jahresbeginn dürfen sogenannte „Einzelraumfeuerstätten“ nur noch betrieben werden, wenn sie nachweislich maximal 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub ausstoßen. Öfen, die diese Werte nicht erreichen, müssen angepasst, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Die bauliche Anpassung musste so erfolgen, dass die maximalen Werte gemessen werden. Erreichen die Öfen diese Werte nicht, müssen sie stillgelegt werden. Der Ofen ist aus – was tun? Ausnahmen und damit keine Einschränkungen zum Betrieb gibt es für offene Kamine, die nur manchmal genutzt werden (max. acht Tage im Monat je fünf Stunden), historische Kamine oder Öfen, die vor 1950 errichtet wurden und weiterhin an ihrem ursprünglichen Standort stehen sowie für handwerklich fest verbaute Kachel- und andere Wärmespeicheröfen und Öfen, wenn diese die einzige Heizquelle der Wohneinheit darstellen (nach vorheriger Genehmigung). Wer noch Holzherde und -backöfen mit einer Heizleistung unterhalb von 15 Kilowatt nutzt, kann diese ebenso weiterbetreiben wie Badeöfen. Allen anderen Öfen droht das Aus, wenn nicht in sie investiert wird. Die Öfen lassen sich mit einem elektrostatischen Staubabscheider nachrüsten. Dieser wird je nach baulichen Gegebenheiten im Schornsteinzug, auf dem Schornsteinkopf oder im Rauchrohr installiert. Bei Betrieb der Feuerstätte sorgt elektrische Spannung dafür, dass sich Feinstaub an den Wänden des Schornsteins oder des Rauchrohrs ablagert, der bei der turnusmäßigen Reinigung durch den Schornsteinfeger dann problemlos abgekehrt und korrekt entsorgt werden kann. Auch die Nachrüstung mit einer AustauschKaminkassette kann in Frage kommen. Generell sollte man abwägen, ob die Nachrüstung mit einem Staubabscheider finanziell sinnvoll ist. Auch die Anpassung des Schornsteins kann zusätzliche Kosten verursachen. Oft ist die Anschaffung eines Kamins oder Kaminofens nach neuer Norm günstiger, zumal diese im laufenden Betrieb weniger Kosten verursachen. herbst 2025 45 Starker Zuwachs

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQwNjM=