BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4
BWI August 2019 38 Der BWI-Rechtstipp: Erschließungskosten und Ausbaubeiträge Anliegerbeiträge: Ein Auslaufmodell? Schon länger stehen sie in der Diskussion und werden im- mer seltener erhoben: Aus- baubeiträge, die Anwohner für die Errichtung, Erneue- rung oder den Ausbau von Straßen, Kanalisation oder Fußwegbeleuchtung zahlen sollen. Dabei ist zwischen zwei Kos- tenarten zu unterscheiden. Wenn ein Haus neu gebaut und erstmalig an die Wasser- versorgung, die Kanalisation und das Stromnetz ange- schlossen werden soll und auch die Straße neu errichtet wird, handelt es sich bei die- sen Kosten um Erschließungs- kosten. Wenn bestehende Straßen, Wege und Versor- gungsleitungen erneuert wer- den, entstehen (Straßen )Aus- baukosten. Erschließungskosten fallen nur einmal an Bauwillige kennen es: Neben den Kosten für das Grund- stück und den Bau des Hauses fallen Nebenkosten an, die mit erheblichen Beträgen zu Buche sch l agen können : Notarkosten, Grundbuchkos- ten, Gebühren der Bank und eben auch Kosten für die Er- schließung des Grundstücks. Für die Errichtung der Straße selbst, die durch das Neubau- geb i e t zu den e i nze l nen Grundstücken führt, stellt die Stadt oder Gemeinde Kosten in Rechnung. Aber auch dafür, dass von den Hauptversor- gungsleitungen Abzweige bis an die eigene Grundstücks- grenze gelegt werden, erhebt die Stadt oder Gemeinde Ge- bühren. Es handelt sich in der Regel um Leitungen zur Gas-, Wasser- und Stromversor- gung sowie Abwasserentsor- gung. Diese Kosten, die erfor- derlich sind, um das Grund- stück baureif zu machen, sind beim Bau eines Hauses mit in die Kostenkalkulation einzu- beziehen. Die Höhe der Kos- ten kann im Vorfeld des Baus über die Gemeinde abgefragt werden, so dass diese zu Be- ginn einer Baumaßnahme be- kannt sind. Böse Überraschung: Der Straßenausbaubeitrag Von dem erstmaligen An- schluss eines Grundstücks an das öffentliche Versorgungs- netz zu unterscheiden ist der Ausbau oder die Erneuerung von Versorgungsleitungen, Straßen oder Straßenbe- leuchtung. Die Stadt oder Ge- meinde kann von den jeweili- gen Anliegern einer Straße verlangen, dass diese sich an den Kosten für den Straßen- ausbau beteiligen. Rechts- grundlage hierfür ist das in den Bundesländern unter- schiedlich ausgestaltetet Kommunalabgabengesetz, das den Kommunen ermög- licht, durch eine Satzung Aus- baubeiträge von den Anlie- gern zu verlangen. Dabei ist das „ob“ und „wie“ der Kos- tenumlage nicht bundesein- heitlich, sondern je nach Bun- desland unterschiedlich gere- gelt. Teils sind die Beiträge abgeschafft, teils können sie erhoben werden, teils müssen sie erhoben werden. In Nie- dersachsen besteht eine „Kann-Regelung“, so dass jede Kommune frei entschei- den kann, ob sie Beiträge er- heben will oder nicht und ob diese einmalig oder wieder- kehrend erhoben werden. Laut Kommunalabgabenge- setz dürfen Städte und Ge- meinden Eigentümer in Anlie- gerstraßen mit bis zu 80 Pro- zent an der Grundsanierung beteiligen, bei Durchgangs- straßen mit bis zu 40 Prozent. Beitragserhebung in Niedersachsen auf der Kippe In Niedersachsen mussten Haus- und Wohnungsbesitzer im Jahre 2018 knapp 20 Milli- onen Euro zu anfallenden Aus- baukosten beisteuern. Dabei wird regional unterschiedlich mit der Kostenverteilung um- gegangen. Die Landeshaupt- stadt Hannover hat zum 31. Dezember 2018 die Satzung, die bisher die Umlegung von Kosten auf die Anlieger er- laubte und regelte, abge- schafft. Baumaßnahmen, die seit 2019 durchgeführt wer- den, belasten die Anlieger daher nicht mehr durch Kos- tenbeiträge. Alle von dem Stichtag begonnenen Aus- bauarbeiten werden jedoch noch abzurechnen sein. Information Rechtsanwalt Andreas Tietgen Pelikanplatz 3 30177 Hannover Tel. (0511) 35 33 46-41 andreas.tietgen@rae-drr.de www.anwalt-hannover.eu Andreas Tietgen Geb. 1964, verh., drei Kinder 1982-1985 Ausbildung zum Bankkaufmann Studium Rechtswissen- schaften und Sozialwis- senschaften in Hannover Seit 1997 selbst. Anwalt, 2004 Mitbegründer der Anwaltssozietät „Rechts- anwälte im Pelikanviertel“ www.anwalt-hannover.eu Spezialisiert auf Grund- stücks- und Immobilien- recht, Baurecht, Mietrecht Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, Ver- bandsjurist Niedersachen https://www.bvfi.de/ver- bandsjuristen Sachbuchautor https://shop.haufe.de/ p rod/ immob i l i en - a l s - geldanlage https://shop.haufe.de/ prod/immobilienverkauf- leicht-gemacht-inkl-ar- beitshilfen-online Zum 1. Januar 2019 sind in der Landeshauptstadt die sogenannten Anlieger- beiträge abgeschafft worden. Foto:rk
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