BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4_2020
Juli/August 2020 7 Foto: Leszek Czerwonka – stock.adobe.com Klimagerecht bauen mit Passivhäusern Passivhaus Kompendium 2020 erschienen Rund 30 Prozent des CO 2 Ausstoßes in Deutschland wird von Gebäuden verursacht. Dennoch gibt es bei energetischen Sanierungen und Neubauten nur sehr niedrige Anforderungen an Energieeffizienz und CO 2 Reduktion. Dass das Passivhaus als Energiestandard auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand ganz wesentlich ist, zeigen Autoren in der neuen Aus gabe des PassivhausKompendiums. Wie man mit dem Passivhaus als Basis zunehmend autark wird und Strom sowie Wärme selbst gewinnt, stellt einen weiteren Schwerpunkt des Magazins dar. Das PassivhausKompendium versteht sich als Standardwerk für alle, die sich beruflich oder als Bauherr mit energieeffizientem Bauen beschäftigen. Die 152 Seiten starke Ausgabe 2020 kostet EUR 8,90 und ist im gut sortierten Zeitschrif tenhandel erhältlich. Über den Buchhandel kann das Magazin unter ISBN 9783 944549262 bezogen werden. Leseproben und weitere Bestellmöglichkeiten sowie Links zu digitalen Ausgaben gibt es unter www.phk-verlag.de Verband Privater Bauherren (VPB) Neuer Ratgeber zum Erbbaurecht Knappes Bauland, steigende Baupreise und der Wunsch nach kurzen Wegen im Alltag haben in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen in die Städte gezogen. In Zeiten von Co rona vermissen allerdings gerade Familien den eigenen Garten als Freiraum. Wer demnächst bauen oder kaufen möchte, fragt sich deshalb: Welcher Weg ist der richtige? Neben dem Altbaukauf mit Sanierung oder Abbruch und Neubau bietet sich vor allemder Erbbau an. Dazu hat der VPB nun den neuen Ratgeber „Erbpacht oder Erbbaurecht Eine Alternative zum Grundstückskauf?“ veröffentlicht. Interessierte können ihn ab sofort im Servicebereich des VPB herunterladen. www.vpb.de Wie wir den Planeten schon beim Frühstück retten Wir sind das Klima! Mit seinemBestseller »Tiere essen« hat Jonathan Safran Foer weltweit Furore gemacht. Nun nimmt er sich des größ ten Themas unserer Zeit an: demKlima wandel. Dieser sei zu abstrakt, deshalb lasse er uns kalt, so Foer. Wir können die Welt nicht retten, ohne einem der größten CO 2 und MethangasProdu zenten zu Leibe zu rücken, der Massen tierhaltung. Foer zeigt einen Lösungs ansatz auf, der niemandem viel abverlangt, aber extrem wirkungsvoll ist: tierische Produkte nur einmal täg lich zur Hauptmahlzeit. Das Beste: Seinen Lösungsansatz können Sie gleich in die Tat umsetzen. ISBN: 9783462053210 www.kiwi-verlag.de ErbpachtoderErbbaurecht EineAlternativezumGrundstückskauf? Ratgeber fürBauherrenund Immobilienkäufer DasErbbaurecht, früher auch alsErb- pachtbekannt,bezeichnetdasRecht, aufoderunterderOberfläche eines Grundstücks einBauwerkhaben zu dürfen.BeimErbbaurechtgeht also nichtdasEigentumdesGrundstücks auf einen anderenüber, sonderndas EigentumwirdmitdemErbbaurecht belastet.DasErbbaurecht ist veräu- ßerlichund vererbbarundwird auf Zeit vergeben.DasErbbaurecht ist im Erbbaurechtsgesetzgeregelt. Erbbaurechtewerden auf langeZeit übertragen,oft auf99 Jahre, aber auch andereZeitspannen sindmöglich.Wie, liegt imErmessendesGrundstücks- eigentümers. Erbbaugrundstückewerden inder Regel vonStädten,Gemeinden, also Kommunenund kirchlichen Institutio- nen angeboten.Sie kommendamitoft jungenFamilien aufderSuchenach günstigemBauland entgegen,ohne dabeidenGrund selbst zu veräußern. BeimErbbaurechtgibt esSchutzvor- schriften fürfinanziell schwächere Bevölkerungskreise,wenndasBau- werkWohnzweckendient.Ansonsten kann vertraglich vielesweitgehend individuellgeregeltwerden: Erbbauzins,Heimfall,Entschädigung. Aber auch einVorrecht fürdenErb- bauberechtigten aufErneuerungdes ErbbaurechtsnachdessenAblauf kann man sich einräumen lassen.Sogar eine VerpflichtungdesGrundstückseigen- tümers,dasGrundstück anden jeweili- genErbbauberechtigten zu verkaufen, kannGegenstanddesVertrags sein. Allerdings: vor allemKirchendürfen aus eigenen rechtlichenBeschränkun- genherausoftnichtdasbetreffende Grundeigentum verkaufen. In einem solchenFall istman aber auch sicher, einenbeständigenErbbaurechtsgeber zuhaben.Denn auchderGrundstücks- eigentümer kann seinGrundeigentum jederzeit verkaufenund irgendwann wird er es vererben.Dannbekommt man einenneuenErbbaurechtsgeber, ohne ihn sich aussuchen zu können. Ob sichdieErbpacht fürdieprivaten Bauherren lohnt,kommtdaraufan,was imVertrag steht.Wer einenErbbau- rechtsvertragunterzeichnet,mussdie- senVertrag folglichgenauso intensiv prüfen,wie einenKaufvertrag, schließ- lichhat erdasGrundstückdanach für sehr langeZeit – voraussichtlichüber die eigeneLebenszeithinaus –mit allenRechtenundPflichten. Aber es kommtnichtnur aufdieErb- baurechtsverträge an, sondern ebenso aufdieBauverträge,diedieBauherren fürdenBau ihrer Immobilie abschlie- ßen!Wer auf einemErbbaugrundstück baut,mussnämlich ebenso aufdie sorgfältigePlanung sowiedie laufende Bau-undQualitätskontrolle achten, wieBauherren auf eigenemGrund- stück.Schließlichwollen alle lange in ihremmängelfreienHauswohnenund es einesTages vielleichtnochgewinn- bringend verkaufen!DieVertragsprü- fung ebensowiediebaubegleitende Qualitätskontrolleübernehmen alle VPB-Beraternatürlich auchbeiErb- baugrundstücken! Zuprüfenwären: Was für einGrundstück istdas? Infrastruktur,Lage,Wohnwert, Nutzungsmöglichkeiten? Erfüllt espersönlicheBedürfnisse? Was sagtderB-Plan? Wie lange istdieLaufzeitdes Vertrags? Wiehoch istderErbbauzins? Betriebswirtschaftler rechnenbei augenblicklicherniedrigerZinslage und zumBeispiel vierProzentErb- bauzins vor,dass sichdasModell nicht lohnt.Aber:dieZinsen könnten steigen,Folgefinanzierungen in ein paar Jahrenebenfalls teurerwerden… Es ist einRechenbeispiel. DerVPB rät:prüfen,welche AnpassungendesErbpachtzinses im ErbpachtvertragüberdieDauerder Laufzeit vorgesehen sind. Prüfen auch,welcheEntschädigung beimHeimfallundwelchenach AblaufderLaufzeit vorgesehen ist. Baugrundrisiko: Gerade inStädten,wie zumBeispiel Hamburg,die teilweise inHochwas- sergebieten liegenund imKrieg stark bombardiertwurden, solltenweitere Aspektebedachtwerden: Wie istderBaugrundbeschaffen? Wie steht esumdieKampfmittel- freiheit?LiegtdasGrundstück in einerVerdachtsfläche? Wer trägtdasBaugrundrisiko? Kommunenberücksichtigendies zwar meist in ihrenVerträgen,denn siewollen FamiliennichtüberdenTisch ziehen, aberbesser immer trotzdemprüfen, obbeides imVertraggeregelt ist! Seite 1 ErbpachtoderErbbaurecht EineAlternative zum Grundstückskauf?
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