BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4_2021
22 Immobilien R eich und trotzdemarm. So füh- len sich Millionen älterer Men- schen in Deutschland, die zwar über selbstgenutztes Wohneigentum, gleichzeitig aber nur über begrenzte liquideMittel verfügen. Die naheliegen- de Lösung lautet, das Haus oder die Eigentumswohnung einfach zu veräu- ßern. Doch vielen Menschen fällt das verständlicherweise schwer, denn ihr Eigenheim ist mehr als Steine und Be- ton. Es ist ihre Heimat. Immobilien-Verrentung bietet einen Auswegausdieser Zwickmühle. Gemeint ist eine Umwandlung des in der Immo- bilie gebundenen Vermögens in Bar vermögen. Oftmals sind keine Erben vorhanden – und falls doch, benötigen die Kinder vielleicht gerade jetzt finan- zielle Unterstützung bei der eigenen Hausfinanzierung oder die Enkel für ihr Studium. In anderen Fällen wollen die Wohneigentümer möglichen künftigen Erbstreitigkeiten vorbeugen oder sie haben vielleicht gute Gründe dafür, ihre Erben bewusst nicht zu bedenken. Doch genau wie beim Kauf der Im- mobilie gilt es, auch diesen Schritt reif- lich zu überlegen und die optimale Lösung zu finden. In Deutschland sind aktuell mehrere Modelle amMarkt, die sich in wesentlichen Punkten unter- scheiden. Die sicherste Variante ist je- doch die Immobilien-Verrentung. Immobilien-Verrentung auf Nießbrauchbasis Beim Nießbrauch-Modell schließlich überwiegen eindeutig die Vorteile. Das Nießbrauchrecht ist ein seit Jahrhun- derten codierter deutscher Rechtstitel (§§ 1030 ff BGB). Es sichert dem Be- günstigten die vollen Nutzungsrechte an der Immobilie – bis zum Lebensen- HausplusRente bietet eine ebenso einfache wie geniale Lösung Den Ruhestand sorgenfrei genießen de. Ein Nießbrauch-Begünstigter kann seine Liegenschaf t auch vermieten, etwa wenn ein Umzug in eine Senioren- residenz erforderlich wird. Er kann die Immobilie also bis an sein Lebensende weiterhin exakt so nutzen, wie bisher. Im Grundbuch bleibt er an erster Stelle eingetragen. Eine Nieß- brauch-Verrentung läuft absolut diskret ab. Der einmalige Auszahlungsbetrag ist in der Regel steuerfrei. Der Nießbrauch- Berechtigte erhält somit zwei Leistun- gen: eine Einmalzahlung unddas lebens- lange, unentgeltliche Nutzungsrecht. Der Auszahlungsbetragentspricht daher nicht demvollständigenMarktpreis. Der Betrag errechnet sich aus dem gutach- terlich ermittelten Marktwert abzüglich des Nießbrauchwerts. Informieren Sie sich: Ihr ganz persönlicher, kostenfreier Beratungstermin, bequem bei Ihnen zu Hause, in unseren Räumlichkeiten oder online. Wie Sie es wünschen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. INFORMATIONEN HausplusRente GmbH Rothenbaumchaussee 75 20148 Hamburg Tel. 040 / 69 63 99 70 hamburg@hausplusrente.de www.hausplusrente.de Beispielrechnung Eine Immobilie hat einen Verkehrswert von 800.000 Euro. Die theoretische Kaltmiete würde 1500 Euro im Monat betragen, also 18.000 Euro pro Jahr. Bei einer Lebenserwartung von 15 Jahren beträgt der abgezinste Nießbrauch- wert 216.000 Euro. Dafür kann der Nießbrauch-Begünstigte lebenslang als wirtschaftlicher Eigentümer unentgeltlich in seinemZuhause wohnen bleiben. Der Wohneigentümer erhält also einen Einmalbetrag von 584.000 Euro für seine Immobilie – ansonsten ändert sich für ihn gar nichts. Es ist also alles wie bisher – nur besser. Die Einmalzahlung kann auch in eine lebenslange Zusatzrente umgewandelt werden. Foto: Hausplus Rente
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