BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4_2021

24 Immobilien D as neue Gebäudeenergie­ gesetz (GEG) tritt an die Stelle der alten Energieeinsparver- ordnung (EnEV). Es legt fest, welche energetischen Anforderungen Gebäu- de erfüllen müssen – und enthält Vor- gaben zur Heizungs- und Klimatechnik, Wärmedämmstandard und Hi tze- schutz. Das GEG gibt für Neubauten auch bestimmte Anteile an erneuerba- ren Energien vor. Auf dieser Basis wur- den die bisherigen KfW-Förderungen für den Neubau und die Sanierung unter dem Dach der neuen BEG (Bun- desförderung für effiziente Gebäude) zusammengeführt und vereinfacht. „In unseren Gebäuden steckt gro- ßes Einsparpotenzial“, stellt die Kredit- anstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Vorstellung der neuen Fördermöglich- keiten fest. „Etwa 25 Prozent unseres CO 2 -Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energieversorgung an. Mit Viebrockhäuser mi t besten Ef f i z ienzhaus-Klassen und höchsten Förderungen GEG löst EnEV ab: BEG statt KfW-Förderung dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung deshalb beschlos- sen, die Gebäudeförderung weiterzu- entwickeln und noch attraktiver zu machen.“ In diesem Zusammenhang betont auch der Verbraucherzentrale- Bundesverband: „Die Mehrkosten ei- nes energetisch höherwertigen Neu- baus sind oft gar nicht so hoch und lohnen sich, insbesondere bei steigen- den Energiepreisen. Zudem winken üppige Fördermittel, wenn die GEG- Anforderungen übertroffen werden.“ Belohnung für Effizienz und erneuerbare Energien Die Förderungen der KfW wurden nun als „Bundesförderung für effiziente Ge- bäude“ (BEG) zusammengefasst. Die Kombination aus Energieeinsparungen und Einsatz erneuerbarer Energien soll dazu beitragen, den Primärenergie­ bedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken. Zur Erklärung: Der Primär­ energiebedarf schließt alle Prozesse der Energiebereitstellung ein, vomRoh- stof fabbau über den Transport bis hin zur Verwendung im Gebäude. Die Pluspunkte der neuen BEG: Es gibt nur noch einen Förderantrag für alles. Außerdemkönnen die Bauherren jetzt zwischen einem Kredi t mi t Tilgungszuschuss oder einem reinen Zuschuss für ihren Hausbau wählen. Der Kredit darf bei der reinen Zuschuss- Variante auch bei einer anderen als der KfW-Bank beantragt werden. Ein weiterer Vorteil der neuen BEG: Sollen Teile des neuen Hauses gewerb- lich genutzt werden, zum Beispiel als Praxis oder Ladenlokal, können die Bauherren jetzt auch dafür eine BEG-Förderung in gleicher Höhe wie für eine zusätzliche Wohneinheit be- antragen. Die Mehrkosten für einen effizienten Neubau rechnen sich schnell. Fotos: Viebrockhaus

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