BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4_2022

26 Energiesparen Der BWI -Rechtstipp über Tempol imits, kalte Mietwohnungen und Schwimmbäder Rechtliche Aspekte beim Energiesparen Schwimmbäder werden nicht mehr beheizt, die gläserne Kuppel des Reichstagsgebäudes im Berliner Regierungsviertel leuchtet nur noch bis Mitternacht und Robert Habeck duscht nur noch drei Minuten. Für die einen eine Einschränkung der Lebensqualität, für die anderen eine Chance zum nachhaltigen Wandel. Dochwie sieht die Sache aus rechtlicher Sicht aus? Mietrecht: Wenn die Heizung nicht mehr wärmt Mieter:innen einer Wohnung mit ZentralheizunghattenbishereinenAnspruch auf Wärme. Tagsüber mussten mindestens 20 Grad, nachts 18 Grad erreicht werden können. Steht weniger zur Verfügung, haben sie ein Recht zur Mietminderung. Bei dem nun drohenden Gasmangel fordert der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) eine Absenkung derMindesttemperatur indenWohnungen um bis zu sechs Grad Celsius. Die Bundesnetzagentur spricht sich ebenfalls für eine Absenkung der Mindesttemperatur inWohnungenaus, der Staat könnte die Heizvorgaben für Vermieter:innen zeitweise senken. Die Bundesregierung will diese Forderung prüfen undmöglicherweise gesetzlich fixieren. Noch aber haben Mietende einen Anspruch auf „warme“ Wohnungen. Tempolimit: „No go“ oder „why not?“ Ein schon seit Jahrzehnten kontrovers diskutiertes Thema ist ein Tempolimit auf Autobahnen. Europa- und weltweit lassen sich nur wenige Staaten finden, in denen es kein Tempolimit gibt. In ganz Europa gibt es tatsächlich nur eine einzige weitere Region, in der kein Tempolimit besteht: die britische Insel Isle of Man. Das Bundesumweltamt meint zu diesem Thema: „Die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen wäre ein kurzfristig realisierbarer, kostengünstiger und wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Verkehrssicherheit würde erhöht und die Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert“. Es rechnet vor: Ein bundesweites, generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen könnte die CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um 2,7 Prozent senken. Das entspricht relativ zu den Emissionen des Jahres 2018 einer Minderung von rund 2,6 Millionen Tonnen CO2. Bei einem Tempolimit von 100 km/h läge die Minderung bei rund 5,4 Millionen Tonnen CO2, bei 130 km/h immer noch bei 1,9 Millionen Tonnen CO2. Bisher scheiterten alle Versuche, ein Tempolimit gesetzlich einzuführen, an der überaus starken Lobby der Automobilhersteller und Autofahrervertretungen. Angesichts der derzeit herrschenden Klima- und Energiekrise scheint sich dieser Widerstand jedoch abzuschwächen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist für ein Tempolimit. Der ADAC rückt von seinem bisherigen kategorischen Nein ab. Energie einsparen und Umwelt schonen: Nur über den Geldbeutel? Bisher schien es ohne finanzielle Anreize nicht zu gehen. Förderprogramme für Elektroautos und Niedrigenergiehäuser, Wärmepumpen oder Solaranlagen gibt es zuhauf. Sie sind allesamt darauf ausgerichtet, bei gleichbleibendemKomfort und Lebensqualität Energie einzusparen, sind aber auf Langfristigkeit ausgerichtet. In der aktuellen Krisensituation helfen sie wenig weiter. Steigen aber die Energiepreise spürbar und erheblich, ist es plötzlich demdeutschen Michel möglich, sein Energieverbrauchsverhalten zu überdenken und zu ändern. Andreas Tietgen Rechtsanwalt, Fachbuchautor und Verbandsjurist BfI www.anwalt-hannover.eu Foto: Rainer Sturm / pixelio.de Ob Schwimmbäder künftig tatsächlich nicht mehr geheizt werden können?

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