BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4_2022

August/September 2022 37 Fördermittel für den Umweltschutz gibt es bei uns auch im Außenbereich Wir fördern unter anderem Gartenwasser-Zisternen, Dachbegrünungen und die Pflanzung großkroniger Laubbäume. Sprechen Sie uns an. Was treibt Immobilienbesitzer:innen an, ihreWohnung zu sanieren? Welche Rolle spielen die Fördergelder bei dieser Entscheidung? Im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall hat das Kölner Forschungsinstitut Sirius Campusmehr als 2000 Haushalte nach den Motiven für die durchgeführte Sanierung befragt. Für Eigentümer:innen, die ihren Wohnraum in den vergangenen fünf Jahren saniert haben, steht die Einsparung von Energie und Kosten ganz vorn: Die beiden Gründe werden von 39 bzw. 37 Prozent der Befragten genannt. Ein Viertel nannte die Wertsteigerung ihrer Immobilie. Aber nur für jede:n 7. Sanierer:in gab staatliche Förderungen den Anstoß, das Vorhaben umzusetzen. Fahrplan erleichtert Vorhaben Nach Ansicht vonModernisierungsberater Thomas Billmann unterschätzen viele Hauseigentümer:innen die lenkende Wirkung der Förderregelungen. „Eine öffentliche Förderung in Anspruch zu nehmen hilft auch dabei, die Sanierung strukturiert anzugehen”, so der Schwäbisch Hall-Experte. Denn die höchste Fördersumme gibt es, wenn ein:e zertifizierte:r Energieberater:in vorab eine Vor-Ort-Untersuchung durchführt. Dabei werden die Ergebnisse wahlweise als Beratungsbericht oder in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) dokumentiert. Der Bericht beschreibt die Schwachstellen, nötige Sanierungsmaßnahmen und die erzielbare Energieeinsparung. Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt die Maßnahmen zudem in eine zeitlich sinnvolle Reihenfolge. Damit klärt sich die Frage „Wo anfangen?“. Werden die Sanierungsschritte binnen 15 Jahren abgearbeitet, gibt es für jede einzelne energetische Sanierung einen zusätzlichen iSFP-Förderbonus von jeweils fünf Prozent. „Der Geldbeutel wird also gleich doppelt geschont: Die Sanierung und damit die Kosten werden zeitlich gestreckt und jede Maßnahme stärker staatlich gefördert”, erklärt der Schwäbisch Hall-Experte. Förderung von Anfang an Zuschüsse gibt es bereits für die Vor-Ort-Beratung: bis zu 1300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und bis zu 1700 Euro für Gebäude mit drei und mehr Wohnungen. Den Antrag auf diese Förderung stellen die Energie-Expert:innen. Im besten Fall tragen Eigentümer:innen, Pächter:innen oder Mieter:innen gerade mal 20 Prozent der Kosten für die Anzeige Wohneigentümer wol len Energie und Kosten sparen Sanierungsfahrplan erleichtert Vorhaben Beratung. Sie ist zugleich Voraussetzung, um Förderungen für einzelne Maßnahmen zu erhalten. Diese können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden – auch dabei hilft die bzw. der Energieberater:in. Förderung für jede Maßnahme Energetische Sanierungen können an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie bei der Erneuerung der Heizung ansetzen. So gibt es Zuschüsse von bis zu 25 Prozent für Dämmungen, den Austausch von Fenstern und Türen, den Einbau einer Lüftungsanlage oder smarter Technik. Für die Erneuerung der Heizungsanlage gibt es sogar bis zu 55 Prozent der Kosten als Zuschuss. „Dieser höchstmögliche Zuschuss ist anmehrere Voraussetzungen gekoppelt: Die neue Heizung ersetzt eine alte Ölheizung, die neue Anlage stößt kaum Kohlendioxid und Feinstaub aus und die Heizungserneuerung ist Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans", weiß Thomas Billmann. INFORMATIONEN www.schwaebisch-hall.de

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