BWI-Bauen-Wohnen-Immobilien_Nr. 4_2022

August/September 2022 39 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum 28. Juli 2022 die „Bundesförderung für effizienteGebäude“ (BEG) erneut angepasst. Dabei wurden die Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse aktualisiert. Bauherren, deren Viebrockhaus alle Kriterien für ein QNG-Zertifikat („Qualitätssiegel für NachhaltigeGebäude“) erfüllt, können sich auch weiterhin auf Förderungen im Rahmen der BEG freuen. Dazu zählt ein zusätzliches KfW-Darlehen von bis zu 120.000 Euro zu einem attraktiven Zinssatz von nur 0,57 Prozent (statt bisher knapp drei Prozent), fest auf zehn Jahre und mit einer Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. Diese Konditionen kompensierendie Reduzierung des maximalen Tilgungszuschusses auf 6.000 Euro statt bisher 18.000 Euro. Weiterhin wird auch die Baubegleitung durch den für die NachhaltigkeitsZertif izierung eines Viebrockhauses erforderlichen Energieberater der KfW gefördert. Die Kosten dafür werdenmit 50 Prozent, maximal mit 5.000 Euro bezuschusst. Viebrockhaus : At trakt iver Dar lehensz inssatz von 0,57 Prozent Neue KfW-Förderungen für nachhaltige Neubauten Als Drittes wird ein Zuschuss zu den Kosten für das Nachhaltigkeitszertifikat (NH) und das QNG-Siegel gezahlt. Der Energieberater bereitet die dafür notwendigen Unterlagen vor und beantragt die Zertifizierung beim zuständigen Zertifizierungsinstitut. Auch hier werden 50 Prozent der anfallenden Kosten, maximal 5.000 Euro erstattet. Wichtig: Alle drei Förderungen gelten proWohneinheit. Verfügt ein Haus beispielsweise über eine Einliegerwohnung oder handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, erhält es die doppelte Förderung. INFORMATIONEN Weitere Informationen zu den KfWFörderungen und dem QNG-Siegel auf www.viebrockhaus.de sowie unter Tel. 0800 / 8991000 (gebührenfrei). Foto: Viebrockhaus

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